Dringlichkeitsantrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Paul Knoblach, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann, Dr. Markus Büchler, Patrick Friedl, Christian Hierneis, Rosi Steinberger, Martin Stümpfig, Hans Urban, Christian Zwanziger und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frühwarnsystem für den Tierschutz einführen – Tiergesundheitsdatenbank Bayern jetzt
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine zentrale Tiergesundheitsdatenbank einzurichten, in der bereits bestehende Daten von Schlachthöfen, Tierkörperbeseitigungsanlagen und aus der Tierhaltung zusammengeführt werden.
Begründung:
Tiergesundheit ist die Grundlage für Tierwohl. Laut Tierschutzgesetz ist aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dieser Verantwortung wird nicht immer vollumfänglich nachgekommen. Aus der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Paul Knoblach betreffend „Tierkörperbeseitigung in Bayern“ geht hervor, dass etwa 20 Prozent der geborenen Schweine und Rinder den Schlachthof nicht erreichen. Sie verenden vorher. Ähnliche Zahlen wurden bereits 2017 durch eine Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover veröffentlicht und jüngst wurde eine Untersuchung zu tierschutzrelevanten Befunden an Rindern in einem Verarbeitungsbetrieb tierischer Nebenprodukte durch die Ludwig-Maximilians-Universität München publiziert. Diese Zahlen zeigen Handlungsbedarf. Tiere, welche in Tierkörperbeseitigungsanlagen angeliefert werden, geben Aufschluss über die Situation am Haltungsbetrieb. Es gilt, die Probleme der Tierhaltung besser zu verstehen und die hohe Zahl dieser sogenannten Falltiere zu senken.
In der Tierhaltung und Fleischproduktion werden bereits zahlreiche Daten erfasst. Sie werden aber bisher nicht vollumfänglich im Sinne eines vorbeugenden Tierschutzes genutzt. Eine zentrale Tiergesundheitsdatenbank führt die bestehenden Daten aus Dokumentationspflichten der amtlichen Untersuchungen an Schlachttieren, der Tierkörperbeseitigungsanstalten, aus Lebensmittel- und Tierschutzkontrollen, der Anzahl antibiotischer Behandlungen, Mortalitätsraten sowie Leistungsdaten der Tierbestände zusammen und macht sie für den Tierschutz nutzbar. Eine zentrale Tiergesundheitsdatenbank bietet die Möglichkeit, bereits präventiv Probleme an den landwirtschaftlichen Betrieben zu erkennen und dort tätig zu werden, bevor tierschutzrelevante Missstände eintreten. Sie verfolgt das Ziel eines besseren Managements der Tierschutzkontrollen durch effizienteren Personaleinsatz der Kontrollbehörde und ist ein Frühwarnsystem für Tierschutzprobleme. Von Fachleuten wird seit Jahren die Einführung einer zentralen Tiergesundheitsdatenbank gefordert.
Die Überwachung der Tiergesundheit obliegt den Ländern, weshalb die Erstellung einer zentralen Tiergesundheitsdatenbank in die Kompetenz der Staatsregierung fällt. Die bisherigen Vorschläge ermöglichen es nicht, das Potenzial der bestehenden Daten für den Tierschutz auszuschöpfen.