Rede zum Antrag zur Einführung einer verbindlichen Haltungsverordnung für Milchkühe

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen,

mit unserem grünen Antrag „Einführung einer verbindlichen Haltungsverordnung für Milchkühe“ verfolgen wir ganz klar das Ziel, Verbesserungen für Mensch und Tier herbeizuführen. Bisher – das ist tatsächlich keine beckmesserische Feststellung – ist nicht sicher: Was zeichnet einen Milchviehstall als Milchviehstall aus? Es ist tatsächlich äußerst dünn nur im allgemeinen Tierschutzgesetz zu fassen. Das halten wir für zu wenig. Bei einigen anderen Nutztierarten gehen wir anders vor; das macht der Bund, zum Teil machen das aber auch die Bundesländer und auch Bayern. Wir meinen, es ist also hoch an der Zeit, eine verbindliche Haltungsverordnung für Milchkühe einzubauen.

Aus Zählungen wissen wir, von den 10,5 Millionen Rindern in Deutschland leben 1 Million Milchkühe und 1,7 Millionen Jung- und Mastrinder in Bayern. Es gibt keinen Grund, sich darüber zu beklagen. Ich finde das prima. Bayern ist das Milchland in Deutschland. Das ist eine gute Sache, aber es erlegt uns auch Pflichten auf. Infolge fehlender Bestimmungen gibt es genau deshalb bei Landwirtinnen und Landwirten sowie Veterinärbehörden Unsicherheiten über die Rechtskonformität solcher Haltungseinrichtungen.

Diese Regelungslücken erschweren den Stallbau, sie führen zu Auslegungsfragen und manchmal auch zu hitzigen Diskussionen bei Veterinärkontrollen in diesen Betrieben. Die Staatsregierung ist in der Lage, eigene Bestimmungen zu entwickeln, solange die Bundesregierung dieser Aufgabe nicht nachkommt, und das ist leider bisher der Fall. Auch frühere Bundesregierungen haben das unterlassen.

Das gute Beispiel für solche Leitlinien der Staatsregierung für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen aus dem Jahr 2022 liegt uns vor. Die Bayerische Staatsregierung hat genau diese erlassen, eben für die Nutztierarten „Mastrind“ und „Mutterkuh“. Das ist gut so. Ähnliches sollte uns hier in Bayern jetzt auch möglich sein.

Unser Hauptziel ist die Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft mit ihrer Nutztierhaltung hier bei uns. Die von uns geforderte Haltungsverordnung soll auf Betreiben Bayerns vom Bund aufgestellt werden. Bis es so weit ist, muss dieser Haltungsverordnung sozusagen vorgegriffen oder sie dadurch ersetzt werden, dass unsere Bayerische Staatsregierung eben auch Leitlinien für die Haltung von Milchkühen erlässt. Haltungsverordnung wie Leitlinien schaffen Sicherheit mit Rechtskraft für den Stallbau wie auch für die Veterinärkontrollen und ebenfalls für die Bäuerinnen und Bauern.

Bayern würde damit zum Vorreiter. Gewinnen würden Mensch und Tier.

Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung.

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