Eine aktuelle Anfrage von Paul Knoblach, MdL zeigt: Die Zahl der Falltiere in Bayern ist seit Jahren auf erschreckend hohem Niveau* und ist nun sogar noch einmal deutlich angestiegen – bei Rindern und Schweinen von 1.046.559 Tieren im Jahr 2024 auf 1.107.236 Tiere im Jahr 2025 (plus 5,8 Prozent). Falltiere sind Tiere, die nicht geschlachteten werden, sondern bereits im landwirtschaftlichen Betrieb sterben oder auf dem Schlachthof verworfen werden und anschließend in Tierkörperbeseitigungsanlangen (TBA) verwertet werden.
Allein 2025 wurden in Bayern 179.910 Rinder, 927.326 Schweine, 47.181 Schafe und etwa 2,2 Mio. Hühner/Puten in Tierkörperbeseitigungsanlagen angeliefert. Besonders auffällig: Unter den angelieferten Falltieren sind viele junge Tiere. Bei Rindern waren 73 Prozent der Falltiere Totgeburten, Kälber oder Jungtiere bis zu einem Jahr. Bei Schweinen waren sogar 83 Prozent der Falltiere Saugferkel oder Totgeburten.
Dazu sagt Paul Knoblach, Sprecher für Tierschutz:
„Wir dürfen uns nicht daran gewöhnen, dass jedes Jahr Hunderttausende tote Kälber und Ferkel in Tierkörperbeseitigungsanlagen landen. Besonders alarmierend ist, dass die Zahl der verstorbenen Jungtiere steigt, obwohl die Bestände zurückgehen. Die Staatsregierung muss endlich wirksame Maßnahmen ergreifen, damit mehr Tiere ihre ersten Lebenswochen überleben.
Die Tiergesundheitsdatenbank, die wir schon lange fordern, muss jetzt kommen. Darin müssen auffällige Falltierzahlen und Befunde an Tierkörpern systematisch erfasst werden. Nur dann haben die zuständigen Behörden eine verlässliche Grundlage, um das Problem in den Griff zu bekommen. Denn wenn in einzelnen Betrieben problematische Zustände herrschen, müssen diese behoben werden! Es ist unverantwortlich, dass die Staatsregierung sich hier querstellt, anstatt den Tierschutz zu stärken.“
Die Antwort der Staatsregierung auf die Grünen-Anfrage zeigt: Eine zentrale Dokumentation der angelieferten Falltiere lehnt die Staatsregierung ab. Eine weitere Kennzeichnungspflicht befürwortet sie ebenfalls nicht und verweist darauf, dass eine Rückverfolgbarkeit bereits “zum Teil möglich” sei. Außergewöhnlich hohe Falltierzahlen oder andere Auffälligkeiten können Mitarbeitende der Tierkörperbeseitigungsanlagen nur auf freiwilliger Basis an die Behörden melden. Die Einführung einer Meldepflicht plant die Staatsregierung nicht.
Die Landtags-Grünen fordern daher eine Tiergesundheitsdatenbank (siehe Dringlichkeitsantrag), in der bestehende Daten von Schlachthöfen, Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie Lebensmittel- und Tierschutzkontrollen zusammengeführt werden. Zudem sollen verstorbene Tiere, die in Tierkörperbeseitigungsanlagen angeliefert werden, besser kontrolliert und gekennzeichnet werden. Diese Maßnahmen sollen helfen, problematische Entwicklungen in einzelnen Betrieben frühzeitig zu erkennen.
Die Grünen-Fraktion wird demnächst einen Berichtsantrag zur Anzahl und Altersstruktur der Falltiere in den Landtag einbringen.
Konkret gehen aus der Anfrage folgende Zahlen hervor:
- Rinder: 179.910 Falltiere im Jahr 2025, rund 10.000 mehr als im Vorjahr. 73 Prozent waren Totgeburten, Kälber oder Jungtiere bis zu einem Jahr.
- Schweine: 927.326 Falltiere im Jahr 2025, rund 50.000 mehr als im Vorjahr. 83 Prozent waren Saugferkel und Totgeburten.
- Schafe: 47.181 Falltiere, damit gegenüber dem hohen Wert von 2024 gesunken, aber weiterhin deutlich erhöht gegenüber den Jahren 2019-2022*.
- Geflügel: Rund 2,2 Millionen Hühner und rund 85.015 Puten.
*Daten der Jahre 2019 bis 2021 sind einer früheren Anfrage der Landtags-Grünen zu entnehmen.
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