Standpunkt: Endlich Rechtssicherheit hinsichtlich der Düngemittelverordnung (DüV)

Seit gut 40 Jahren wissen wir von der starken Nitratbelastung unseres Wassers. Trotz der Wasserrahmen- und Nitratrichtlinien der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland bereits 1991 in Kraft getreten sind, sind wirksame Maßnahmen über die Jahrzehnte unterblieben. Zurecht prangerten die Brüsseler Behörden dies an und forderten unter Strafandrohung eine Überarbeitung der Düngemittelverordnung (DüV) bis 2017. Die damalige Überarbeitung wurde von der EU als nicht ausreichend zurückgewiesen und es kam, wie zu erwarten, zu einer erneuten Strafandrohung inklusive Vertragsverletzungsverfahren und Fristsetzung.

Heute, am 27.03.2020, hat nun der Bundesrat klar Stellung zum Grundwasserschutz bezogen und endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten hergestellt. Die Politik lässt sich nicht erpressen, das Gemeinwohl geht vor Einzelinteressen. Wir Landwirte haben eine große Verantwortung – nicht nur für uns, sondern für unserer gesamte Gesellschaft, Natur und Umwelt. Die Grundversorgung an Lebensmitteln wird auch in Zukunft nicht gefährdet sein. Dass einzelne landwirtschaftliche Interessengruppen versucht haben, die aktuelle Corona-Krise auszunutzen und mit Horrorszenarien die Bevölkerung und Politiker verunsichern wollten, halte ich für unverantwortlich. Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern des Bundesrats für ihre Standhaftigkeit zum Schutze unseres Grundwassers.

Seit 1992 betreibe ich ökologische Landwirtschaft – meine Familie tut dies bereits seit vielen Generationen. Ich kann die Bedenken vieler Landwirte bezüglich der überarbeiteten DüV nachvollziehen, jedoch sehe ich auch die Auswirkungen, die unser Nichtstun angerichtet hat. Bei allen Schwierigkeiten bitte ich zu sehen, dass die Neufassung der Düngemittelverordnung kein Willkürakt ist, sondern dass wir sie brauchen, um längst in Kraft befindliches Recht umzusetzen. Was ich jedoch fordere ist, eine Begleitung der hauptbetroffenen Landwirtschaft in diesem sicher schwierigen, aber unumgänglichen, Veränderungsprozess. Eigentum verpflichtet – das gilt auch, wenn nicht sogar besonders, für uns Landwirte. Darüber sind wir uns sicher alle einig.

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