Knoblach bleibt dabei: Wald vor Wild

Wald schützen

Der Grüne widerspricht einer CSU-Behauptung

„Es bewahrheitet sich wieder einmal der Spruch vom geschlagenen Hund, der dann halt bellt“, schreibt der Schweinfurter Landtagsabgeordnete Paul Knoblach in einer Erwiderung auf einen Offenen Brief von CSU-Innenstaatssekretär Gerhard Eck zum Thema Jagd und Wald. Der Bündnisgrüne hatte die Jägerschaft vor wenigen Tagen im Namen seiner Landtagsfraktion zu einer schärferen Bejagung aufgefordert, weil der Verbiss in den Wäldern viel zu hoch sei. Obwohl namentlich nicht erwähnt, reagierte Eck, selbst Jäger und Jagdpächter, darauf auch „zu meiner Verwunderung ungewöhnlich scharf“, schreibt Knoblach.

Die maßgebliche Behauptung Ecks, dass die „hohe Zahl von Wildunfällen nicht mit der Wildpopulation zusammenhänge, sondern damit, dass die Tiere durch Landwirtschaft und das Freizeitverhalten der Menschen in ihren Rückzugsräumen ständig aufgescheucht würden“, könne er so nicht stehen lassen. Laut einer wissenschaftlichen Studie (Torsten Hothorn, Roland Brandl und Jörg Müller. Large-scale model-based assessment of deer-vehicle collision risk. PLoS ONE) hätten durch mehr Erholungssuchende verursachte Wildunfälle nicht belegt werden können, teilt Knoblach mit, der für seine Fraktion auch im Landtagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sitzt.

Auf der Suche nach möglichen Erklärungen für das gehäufte Auftreten von Wildunfällen hätten die Autoren der Studie das von ihnen berechnete Risiko mit der im Rahmen der bayernweit durchgeführten „Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“ erhobenen Intensität des Wildverbisses an jungen Bäumen verglichen. Ergebnis: Das Risiko für Unfälle mit Wild steige dort an, wo auch ein hoher Anteil von jungen Bäumen durch Rehwild verbissen wird. Weiterhin habe sich ein positiver Zusammenhang des Risikos von Wildunfällen zur Anzahl der von Jägern erlegten Rehe gezeigt. „Das lässt den Schluss zu, dass das Risiko von Wildunfällen mit der Häufigkeit des Wildes ansteigt. Die Autoren hätten gleichwohl nachgewiesen, dass durch jagdliche Eingriffe eine Verbissreduktion erzielt wird.

Knoblach verweist in diesem Zusammenhang erneut auf Urteile des Verwaltungsgerichts München und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, wonach „das Jagdwesen klar dem gesetzlichen Grundsatz Wald vor Wild folgen muss“. Die Gerichte hätten „deutlich“ die Bedeutung des Waldes für das Klima, den Wasserhaushalt und andere lebensnotwendige Naturgüter bekräftigt und den Wildverbiss als wichtigstes Indiz für die Beurteilung der Frage eingestuft, ob der Wildbestand zu hoch ist. Auf die persönlichen Angriffe in Ecks Erwiderung wolle er bewusst nicht eingehen, schließt Knoblach.

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