Kurzinfo: Afrikanische Schweinepest (ASP)

Wildschweine als Überträger der ASP
Wildschweine gelten als einer der Überträger der afrikanischen Schweinepest (ASP).

Die afrikanische Schweinepest steht an den Grenzen Deutschlands. Wir haben die relevantesten Informationen für Sie im Folgenden zusammengefasst. Die Kurzinfo können Sie sich auch hier als pdf-Datei herunterladen: >Link<

Was ist die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP)?

Bei der ASP handelt es sich um eine schwere Virusinfektion und eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Wer kann an der ASP erkranken? Menschen können nicht an der ASP erkranken. Haus- und Wildschweine sind betroffen. Menschen können auch nicht bei Verzehr von kontaminierten Fleisch- und Wurstwaren erkranken.

Wie wird die ASP übertragen?

Die ASP kann durch direkten Kontakt von Tier zu Tier (v.a. über Sekrete, Blut, Sperma) übertragen werden. Tiere können auch indirekt durch die Aufnahme kontaminierter Nahrung (Speiseabfälle, Schweinefleischerzeugnisse und -zubereitungen) erkranken.
Die Übertragung ist auch durch kontaminierte Gegenstände wie Fahrzeuge, landwirtschaftliche Geräte und Maschinen, Jagdausrüstung oder Kleidung möglich.

Welche Symptome zeigen erkrankte Tiere und wie ist der Verlauf der Krankheit?

Symptome können u.a. sein: Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen, Atemprobleme, Durchfall, Blutungsneigung, etc. Die Inkubationszeit beträgt i.d.R. vier Tage, kann aber auch zwischen zwei und 15 Tagen liegen. Die Erkrankung führt in nahezu allen Fällen innerhalb weniger Tage zum Tod des Schweines.

Wo ist die ASP bisher aufgetreten?

In Deutschland gibt es bisher keinen bekannten Fall der ASP. Jedoch liegt ein hohes Einschleppungsrisiko aus den Nachbarstaaten, in Bayern v.a. in den grenznahen Regionen zu Polen vor. Den Stand der Ausbreitung können sie unten stehender Karte entnehmen (Stand 03.03.2020).

Ist eine Impfung möglich?

Aktuell gibt es keinen Impfstoff gegen die ASP, kurzfristig ist auch nicht mit der Zulassung eines Impfstoffes zu rechnen.

Was können Tierhalter*innen tun?

Tierhalter*innen sollten darauf achten, jeglichen Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen zu vermeiden. Der Bestand muss entsprechend abgeschottet werden. Zudem müssen Tierhalter*innen die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung beachten. Sollten einschlägige Krankheitszeichen auftreten, sollten man sich an das zuständige Veterinäramt wenden, welches Proben entnimmt und diese zur Untersuchung an das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Hoftierärzte sind verpflichtet, Proben zur diagnostischen Abklärung einer möglichen ASP-Infektion zu entnehmen und einzusenden. Tierhalter*innen können maßgeblich zur Prävention der Einschleppung der ASP beitragen.
Ausführliche Informationen für Landwirte finden Sie u.a. unter folgendem Link: https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP-Broschuere.html

Was können Jäger*innen tun?

Jäger*innen sollten vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) beobachten und den zuständigen Behörden melden. Durch Proben (v.a. von Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) wird dann amtlich abgeklärt, ob das Tier von der ASP befallen war. Außerdem müssen Gegenstände, die bei der Jagd in betroffenen Gebieten genutzt wurden, gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Das Mitführen von Fleisch und Trophäen aus betroffenen Regionen ist verboten.

Welche Maßnahmen kann jeder man gegen eine Einschleppung der ASP vornehmen?

Bei der Einreise aus betroffenen Mitgliedstaaten, sollte darauf geachtet werden, mitgebrachte Fleisch- und Wurstwaren fachgerecht zu entsorgen. Abfälle müssen für Wildschweine unzugänglich sein, weil sie sich durch Aufnahme infizierter Waren anstecken können. Auf Autobahnraststätten sollten beispielsweise Müllbehälter benutzt werden, die man verschließen kann.
Das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) grundsätzlich untersagt.
Wenn Ihnen im Wald oder der Natur ein verendetes Wildschwein auffallen, melden Sie dies bitten an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Karte: ASF im Baltikum, in Belgien, Bulgarien, Griechenland, ...
Karte: ASF im Baltikum, in Belgien, Bulgarien, Griechenland, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei, der Ukraine und Ungarn 2020, Stand 03.03.2020 (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut)

(Direktlink zur aktuellen Karte: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/karten-zur-afrikanischen-schweinepest/)

Quellen und weiterführende Links:

https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/FAQ_ASP.html#doc9932510bodyText6

https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/asp/index.htm

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/asp_faq.htm

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