Landtags-Grüne fordern Konsequenzen aus einem wegweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Putenhaltung.
Mit einem Antrag will Paul Knoblach, MdL erreichen, dass die Haltungsbedingungen für Puten in Bayern verbindlich an den Vorgaben des Gerichts und den Anforderungen des Tierschutzgesetzes ausgerichtet werden: „Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Wer Tiere hält, muss ihre Grundbedürfnisse respektieren – dazu gehören Rückzugsmöglichkeiten, strukturierte Ställe und erhöhte Ruheplätze. Die Staatsregierung darf dieses Urteil nicht länger aussitzen. Jetzt braucht es tierschutzkonforme Standards statt weiterer Prüfaufträge. Tierschutz ist Staatsziel und kein unverbindlicher Wunsch. Bayern muss jetzt handeln und dafür sorgen, dass gute Haltungsbedingungen endlich zur Regel werden.“, so Paul Knoblach, Sprecher für Tierschutz der Grünen Landtagsfraktion.
Hintergrund
Auslöser ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2026 (https://www.bverwg.de/de/230426U3C2.25.0). Das Gericht stellt darin klar, dass die bislang in einer „Nutztierhaltungsverordnung“ geregelten Vorgaben für die Putenhaltung nicht ausreichen, um den Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz gerecht zu werden.
Zudem wird deutlich gemacht, dass die momentan praktizierte Putenhaltung den Bedürfnissen der Tiere nicht entspricht. Zu diesen Bedürfnissen gehört ausdrücklich auch das Ruhen und Schlafen auf erhöhten Strukturen.
Die Landtags-Grünen haben die Bayerische Staatsregierung mit einer Schriftlichen Anfrage nach den Konsequenzen des Urteils für den Freistaat gefragt. Die Antwort zeigt: Die Staatsregierung verweist auf weiteren Prüfungsbedarf und ein abgestimmtes Vorgehen. Sie will außerdem einen „angemessenen Ausgleich zwischen den Belangen des Tierschutzes und den rechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter“ herstellen. Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tieren Leid zuzufügen. Wirtschaftliche Interessen haben bei dem Verbot keinen Platz. Gleichzeitig liegen ihr nach eigener Aussage für 509 putenhaltende Betriebe mit insgesamt rund 1,06 Millionen Haltungsplätzen keine Daten zur Strukturierung der Putenställe in Bayern vor.
Problem
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts macht deutlich, dass die derzeitige Praxis der Putenhaltung tierschutzrechtlich nicht ausreichend abgesichert ist. Dennoch bleibt die Staatsregierung konkrete Konsequenzen bislang schuldig.
Sie erklärt, eine Regelungslücke bestehe nicht, kündigt jedoch lediglich weitere juristische und fachliche Prüfungen an. Gleichzeitig fehlen grundlegende Informationen darüber, wie die Ställe in Bayern überhaupt ausgestaltet sind und ob die Tiere dort ihre natürlichen Bedürfnisse nach Ruhe, Rückzug und erhöhten Ruheplätzen ausleben können – obwohl rund 86 Prozent aller Haltungsplätze in Bayern auf lediglich 50 Großbetriebe mit jeweils mindestens 10.000 Puten entfallen.
Mit 509 putenhaltenden Betrieben und insgesamt rund 1,06 Millionen Haltungsplätzen trägt Bayern eine besondere Verantwortung. Aus Sicht der Landtags-Grünen reicht es deshalb nicht aus, auf freiwillige Branchenstandards oder spätere Abstimmungen zu verweisen. Nach dem höchstrichterlichen Urteil braucht es nun verbindliche und rechtssichere Vorgaben für eine tiergerechte Haltung.
Konkrete Forderungen
Die Landtags-Grünen fordern von der Bayerischen Staatsregierung (siehe Antrag):
- unverzüglich verbindliche tierschutzrechtliche Mindeststandards für die Putenhaltung auf den Weg zu bringen, insbesondere mit ausreichender Stallstrukturierung, Aufbaumöglichkeiten, Ruhezonen und Rückzugsbereichen
- freiwillige Branchenstandards und Tierwohlprogramme an die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts anzupassen
- sich auf Bundesebene für eine verbindliche Haltungsverordnung für Mastputen einzusetzen
- Förder-, Qualitäts- und Tierwohlprogramme des Freistaats so auszurichten, dass ausschließlich tierschutzgerechte Haltungsformen unterstützt werden
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