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Maul- und Klauenseuche (MKS)

Dieser Artikel beruht auf Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/mks.html

Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Virusinfektion der Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Die Seuche ist weltweit verbreitet. Für den Menschen ist die Seuche ungefährlich. Seit 1988 war die Seuche nicht mehr in Deutschland aufgetreten. Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.

Aktuell

Die zuständige Behörde in Brandenburg hat Sperrzonen (Schutzzone mit mindestens drei Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb, Überwachungszone mit mindestens zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb) eingerichtet, aus denen u.a. der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten ist. Die Tierhaltungen innerhalb der Sperrzonen sowie ermittelte Kontaktbetriebe wurden bzw. werden untersucht, um die Ursache und das Ausmaß des Infektionsgeschehens festzustellen und im Fall der Feststellung weiterer infizierter Betriebe möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Zunächst wurde in den Ländern Brandenburg und Berlin ein „Stand Still“ für Klauentiere angeordnet, also ein komplettes Verbringungsverbot für Tiere, die für MKS empfänglich sind – im Land Brandenburg bis 17.1.2025, im Land Berlin bis 27.1.2025. Ein „Stand Still“ ist wichtig, um relevante Erkenntnisse über das Ausbruchsgeschehen gewinnen und damit eine weitere Verbreitung der hochansteckenden Tierseuche verhindern zu können. In Berlin wurden der Zoo (bis 24.1.2025) und der Tierpark geschlossen, auf der Grünen Woche (17.1.-26.1.2025) in Berlin wurden keine Klauentiere ausgestellt.

Neben diesen Maßnahmen finden bereits seit dem Tag der Feststellung des Ausbruchs Beratungen der Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung statt. Das BMEL hat zudem den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen und berät mit den Bundesländern sowie der EU über das weitere Vorgehen. Der zuständige Ausschuss im Bundestag kam am Mittwoch, den 15.01.2025, zu einer Sondersitzung zusammen. Auch fand bereits ein Austausch mit den Verbänden der Agrar- und Ernährungsbranche statt.

Nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut den Serotyp des Virus identifiziert hat, kann dank der vorhandenen MKS-Vakzinebank (Impfstoffbank) der passende Impfstoff in kurzer Zeit und ausreichender Menge hergestellt werden (Aktivierung der Impfreserve). Brandenburg hat mittlerweile die Aktivierung dieser Impfreserve beantragt, um für alle denkbaren Szenarien gerüstet zu sein und, falls Impfungen notwendig werden sollten, schnell reagieren zu können. Die Aktivierung der Impfreserve zum jetzigen Zeitpunkt dient der Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Kampf gegen die Seuche, da von der Aktivierung bis zu einer möglichen Bereitstellung des Impfstoffes mindestens sechs Tage benötigt werden. Die Aktivierung der Impfreserve ist noch keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz des Impfstoffes. Der Einsatz wird nur bei einer weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens erwogen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende, in der Regel nicht tödliche Viruserkrankung von Klauentieren, die jedoch auch bestimmte andere Arten betreffen kann.
  • Die MKS ist weltweit verbreitet. In der Europäischen Union ist allerdings die MKS seit einigen Jahren nicht mehr präsent.
  • Die MKS ist eine vesikuläre Erkrankung der Klauen, der Maulschleimhaut und des Euters, die klinisch nicht von anderen vesikulären Erkrankungen unterschieden werden kann. Daher ist die Labordiagnostik zur Abklärung von Verdachtsfällen entscheidend.
  • Das Virus wird leicht durch belebte und nicht belebte Vektoren übertragen, insbesondere durch Tiere in der Inkubationszeit oder klinisch betroffene Tiere und deren Erzeugnisse. Es kann sich aber auch über große Entfernungen mit der Luft ausbreiten.
  • Tiere, die von der Krankheit genesen sind, können über einen längeren Zeitraum Träger des infektiösen MKS-Virus bleiben.
  • MKS ist für den Menschen nicht gefährlich. Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen geht keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch bzw. von Milchprodukten aus. Erfahrungen aus MKS-Seuchengeschehen in der Vergangenheit stützen diese Einschätzung. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen bei Menschen beschrieben, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. mit dem MKS-Virus hatten. In diesen seltenen Fällen kam es zu gutartig verlaufenden Erkrankungen.

Die MKS ist eine gelistete Seuche bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Die Seuche hat das Potenzial für eine sehr schnelle Ausbreitung unabhängig von nationalen Grenzen. Sie kann schwerwiegende tiergesundheitliche und sozioökonomische Auswirkungen haben und infolge von Einschränkungen beim internationalen Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen schwere wirtschaftliche Verluste verursachen.

Maßnahmen beim Ausbruch

Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden führen die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung durch. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unterstützt die epidemiologischen Untersuchungen. Bei einem Ausbruch werden Sperrzonen um die betroffenen Betriebe eingerichtet. Für diese gilt ein grundsätzliches Verbringungsverbot für empfängliche Tiere und deren Erzeugnisse. Eine Möglichkeit der Verbringung von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen besteht auf der Grundlage behördlich genehmigter Ausnahmen weiterhin.

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