Anfrage zum Plenum der Frau Abgeordneten Claudia Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zinssatz bei Liquiditätshilfen
„Hat die Staatsregierung davon Kenntnis, dass Hausbanken bei der Ausreichung von Liquiditätshilfen im Rahmen des Corona Schutzschirms für die Wirtschaft höhere Zinssätze als zurzeit üblich veranschlagen, welche Möglichkeiten hat die Staatsregierung auf die Hausbanken und insbesondere die Sparkassen einzuwirken, die Unternehmen damit nicht noch zusätzlich zu belasten und bis zu welcher Zinshöhe würde die Staatsregierung den Zinssatz angemessen finden?“
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Der Staatsregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob Hausbanken bei der Ausreichung von Liquiditätshilfen im Rahmen des Corona Schutzschirms höhere Zinssätze als zurzeit üblich veranschlagen. Jedoch können Unternehmen, die zur Krisenüberbrückung und/oder zur Stabilisierung zusätzliche Liquidität benötigen, auf finanzielle Unterstützungsangebote der LfA Förderbank Bayern zu deutlich verbesserten Konditionen zurückgreifen. Beispielsweise wurde der Haftungsfreistellungssatz beim Universalkredit auf 90 % angehoben. Beim Akutkredit wird auf die Erstellung eines Konsolidierungskonzepts verzichtet, sofern die Hausbank bestätigt, dass akute Liquiditätsschwierigkeiten als Auswirkung der Corona-Krise vorliegen. Zudem muss die Hausbank die geplanten Konsolidierungsmaßnahmen mittragen. Auch die Darlehensangebote der KfW werden für kleine und mittlere Unternehmen mit 90 % Haftungsfreistellung ausgereicht, wobei deutlich günstigere Zinssätze für die Endkreditnehmer (zwischen 1,00 % und 1,46 % p.a.) angeboten werden können.