Statement der Bundestagsfraktion zum Thema „Kükentöten“

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil am 13. Juni 2019 klar festgestellt, dass es für das Töten männlicher Küken von Legehybridlinien „nach heutigen Wertvorstellungen“ keinen vernünftigen Grund mehr gibt und dass die Belange des Tierschutzes schwerer wiegen als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe. Dieses Gerichtsurteil ist umzusetzen. Die Bundesregierung sieht den 1. Januar 2024 als finales Ausstiegsdatum für das Kükentöten vor. Als Fraktion, die sich eingehend dafür einsetzt, dass es den Tieren in Deutschland besser geht, unterstützen wir das.

Uns ist bewusst, dass dies z.B. für Zoos und Falknereien eine Umstellung bedeutet. Expert*innen haben uns in einer Öffentlichen Anhörung des Bundestages zum Thema Kükentöten jedoch bestätigt, dass Futtermittelbedarf auch anderweitig durch Futtertiere sichergestellt werden können und Küken – je nach Tierart – nicht zwingend die ernährungsphysiologisch sinnvollste Nahrungsgrundlage sind. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch die Zucht und Haltung solcher Futtertiere sich deutlich verbessert.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz/kuekentoeten-geht-weiter

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