An
Herrn Staatsminister Thorsten Glauber
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt
und Verbraucherschutz
Aufklärung und Unterbinden illegaler Tiertransporte ins EU-Ausland
Sehr geehrter Herr Minister Glauber,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine schriftliche Anfrage betreffend Tiertransporten innerhalb der EU vom 07.09.2020. Diese Antwort kann ich so nicht stehen lassen. Als zuständiger Minister können sie sich nicht darauf zurückziehen, einen Missstand lediglich zu erkennen, zu bedauern und auf fehlende Zuständigkeit zu verweisen. Von einem Bayerischen Umweltminister erwarte ich, dass er alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um nicht tierschutzgerechte Transporte aus Bayern heraus zu unterbinden.
Aus Ihrer Antwort begründet sich aus meiner Sicht dringender Handlungs-bedarf beim Umgang bayerischer Veterinärämter mit Rindertransporten nach Ungarn.
Wie durch zahlreiche Berichte belegt werden konnte, dient Ungarn derzeit als Drehscheibe für den Export bayerischer Rinder in EU-Drittstaaten. Die Umgehung der innerstaatlichen Transportbeschränkungen für den außer-europäischen Export geschieht gezielt, wie sich auf den Internetseiten mehrerer bayerischer Rinderzuchtverbände nachlesen lässt. Dies war auch Thema in einer Ausschusssitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz, Ihr Ministerium ist daher über den Sachverhalt informiert. Die Tierschutzgesetz-gebung der Empfängerländer außerhalb der EU ist in der Regel nicht mit europäischem Recht und deutschen Vorstellungen in Einklang zu bringen. Die Berichte zu unerträglichen Tierschutzvergehen auf langen Transporten und in Zielländern im arabischen Raum oder in Afrika liegen sicher auch Ihnen vor. Darüber hinaus gibt es Berichte, dass die VO (EG) 2005/01 bei Transporten nicht eingehalten wird, da die aus Bayern transportierten Rinder in Ungarn nicht wie an Bestimmungsorten vorgeschrieben für 48 Stunden abgeladen werden.
Auf meine Frage, ob ein Austausch zwischen der Staatsregierung und ungarischen Behörden besteht, verweist Ihre Antwort auf die Zuständigkeit auf Bundesebene. Dies sehe ich nicht so. Bestehen für die abfertigende Behörde Zweifel, dass sie für die Durchführung amtlicher Kontrollen oder wirksamer Folgemaßnahmen im Anschluss an solche Kontrollen in ihrem Hoheitsgebiet Daten oder Informationen von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats benötigen, besteht die Möglichkeit, ein Amtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats zu richten (VO (EG) 2017/625 Art. 104).
Das Bayerische Umweltministerium ist die Aufsichtsbehörde der bayerischen Veterinärämter. Ich möchte Sie in Ihrer Funktion als Leiter dieser Aufsichts-behörde daher auffordern, aufgrund des begründeten Verdachts, dass bayerische Rinder zur Umgehung von innerstaatlichen Transportbeschränkungen nun über andere EU-Staaten wie Ungarn in außereuropäische Staaten exportiert werden, welche den Tierschutz nicht achten, die bayerischen Veterinärämter auf die oben genannte Möglichkeit des Amtshilfeersuchens hinzuweisen. Zumal auch die Vermutung besteht, dass auf den genannten Transporten nicht einmal die in der VO (EG) 2005/01 festgelegten Mindestanforderungen an den Tierschutz beim Transport und die Ruhezeiten verbindlich eingehalten werden.
Der Tierschutz ist ein hohes Gut, ich denke in diesem Punkt stimmen wir überein. Ich halte es für unbedingt geboten auch auf bayerischer Ebene alle Möglichkeiten auszuloten, um tierquälerische Transporte und Exporte bayerischer Rinder zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Knoblach
Mitglied des Landtags
Hallo, können Sie mir bitte mitteilen,was sich bisher getan hat?! Habe heute erfahren, dass wieder mindestens 80 Rinder, davon viele trächtig, nach Niedersachsen in Quarantäne gebracht werden sollen. Von dort aus dann nach Algerien. MfG Ines von Szalghary