Antragstellung noch bis 23.02.2023 möglich
Klimaschutz, Boden- und Wasserschutz, sowie Schutz der Artenvielfalt werden als freiwillige Maßnahmen im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) gefördert. Der Verzicht auf Herbizide (Pflanzenvernichtungsmittel), zu denen auch Glyphosat zählt, kann einen maßgeblichen Beitrag leisten, den Eintrag von Pestiziden in den Boden, in Gewässer und Grundwasser zu verringern. Ebenso profitieren Insekten, Vögel und andere tierische Bewohner der Weinberge davon, wenn Wildkräuter und Gräser frei wachsen dürfen und ihr Lebensraum erhalten bleibt.
Bisher wurde der Herbizidverzicht im Weinbau allerdings nicht gefördert. Um den Winzerinnen und Winzern, die herbizidfrei arbeiten möchten, den möglichen ökonomischen und arbeitstechnischen Mehraufwand aber scheuen, einen Ausgleich anzubieten hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag unter Federführung des Sprechers für Weinbau, MdL Paul Knoblach, die Aufnahme in das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm KULAP im Juni 2021 beantragt (Drucksache 18/16798). Der Antrag wurde abschließend am 29.09.2021 durch den Bayerischen Landtag beschlossen (Drucksache 18/18020).
Ab 2023 können die konventionell wirtschaftenden Winzerinnen und Winzer in Bayern nun eine Förderung über KULAP K72 „Herbizidverzicht im Wein“ beantragen. Die flächenbezogene Maßnahme wird mit 420 €/ha durch den Freistaat ausgeglichen. Die KULAP-Antragstellung findet ausschließlich elektronisch im Serviceportal iBALIS (www.ibalis.bayern.de) statt. Die Antragsfrist läuft bis 23.02.2023.
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