Eine Frage der Haltung – klar, praxisnah und verbindlich

Die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jetzt auf den Weg bringt, ist ein wichtiger erster Schritt für den Umbau der Tierhaltung – auch in Bayern. Dazu kommentieren Gisela Sengl, Sprecherin für Landwirtschaft und Ernährung und Paul Knoblach, Sprecher für Tierwohl, der GRÜNEN im bayerischen Landtag:

„Eine einheitliche und verbindliche Kennzeichnung bringt Licht in den Label-Dschungel“, so Gisela Sengl, „die Konsument*innen können ihre Entscheidung aufgrund transparenter und vergleichbarer Kriterien treffen und sich entweder für ein Schnitzel aus Standardhaltung oder bester Bio-Haltung entscheiden. Die fünf Haltungs-Stufen spiegeln die Realität der Schweinehaltung in Bayern wider. Es macht Sinn, mit der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung bei den Schweinen zu beginnen, gerade auch für Bayern, das mit über 3 Millionen Schweinen drittstärkstes Bundesland bei der Schweinehaltung ist. Von der Staatsregierung erwarte ich, den Umbau der Tierhaltung konstruktiv umzusetzen. Die Haltungskennzeichnung für Schweine ist der erste Schritt, dann folgen Rinder und Geflügel. Und gerade bei den Rindern hat der Umbau neben dem Tierwohl, viele positive Effekte auf Umwelt- und Klimaschutz, insbesondere wenn man Weidehaltung besonders honoriert.

Mehr Tierwohl und Tiergesundheit werden sich im Preis für das Fleisch der besser gehaltenen Tiere abzeichnen. Die sozialen Fragen, die in der Diskussion dazu aufgeworfen werden, muss eine neue und gerechtere Familien- und Sozialpolitik lösen. Mit der staatlichen Haltungskennzeichnung werden Rahmenbedingungen gesetzt, die für alle Tierhalter*innen gelten. Konsument*innen, aber auch die Kommunen und staatlichen Kantinen können mit ihrem Einkauf entscheiden, welche Art von Tierhaltung sie unterstützen wollen.“

Das deutsche Tierschutzgesetz spricht davon, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Wohlbefinden zu schützen“. Darauf folgt dann allerdings der ungute Satz 2  „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“.  Paul Knoblach meint dazu: Wie wir von der Staatsregierung erst in der Antwort auf meine Anfrage zu den Tierkörperbeseitigungsanlagen erfahren haben, fehlt ihr der Überblick, wie Schweine, Rinder, Hühner oder Kaninchen in Bayern gehalten werden. Ob es den Tieren gut geht. Oder ob ihr Leben und Sterben mit chronischen Schmerzen und Leid verbunden war. Die Staatsregierung wird jedenfalls noch die Antwort liefern müssen, wie es dazu kommt, dass jedes vierte Schwein in Bayern nicht geschlachtet wird, sondern „beseitigt“ werden muss. Ich kann mir dafür keinen einzigen vernünftigen Grund vorstellen. Es zeigt aber, dass der Umbau der Tierhaltung zu mehr Tierwohl und Tiergesundheit richtig ist und endlich angegangen werden muss. Vollspaltenböden in der Schweinehaltung verursachen Gelenkentzündungen, trotzdem liegt ihr Anteil immer noch bei 77 Prozent. Die verbindliche Haltungskennzeichnung ist ein erster wichtiger Baustein für eine Veränderung der Haltungssysteme. Dass auch die Finanzierung stimmen muss, hat Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir klargestellt. Das Gelingen liegt auf Bundesebene jetzt vor allem bei  der FDP in Ampel-Koalition und hier in Bayern in der Verantwortung der bayerischen Staatsregierung.

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