Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Paul Knoblach, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Eva Lettenbauer, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Gisela Sengl, Dr. Markus Büchler, Patrick Friedl, Christian Hierneis, Rosi Steinberger, Martin Stümpfig, Hans Urban, Christian Zwanziger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Keine Auflösung der Werksfeuerwehren der bayerischen Atomkraftwerke solange die Kraftwerksstandorte dem Atomrecht unterliegen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert sich mit allen rechtlichen Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass die Werksfeuerwehren an den Atomstandorten Grafenrheinfeld, Isar und Gundremmingen erst dann aufgelöst werden, wenn die Atomkraftwerke aus dem Atomrecht entlassen worden sind.
Begründung:
Die Firma PreussenElektra, derzeitiger Besitzer des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld, hat angekündigt, die Werksfeuerwehr des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld im Jahr 2020 auflösen zu wollen. Damit müsste im Gefahrenfall die Aufgabe von den örtlichen Feuerwehren der Umgebung übernommen werden.
Die Auflösung der Werksfeuerwehr ist eine vollkommen unangemessene Kostenreduzierungsmaßnahme von PreussenElektra. Der Bedarf für eine Werksfeuerwehr ist unverändert hoch, möglicherweise sogar höher als im Normalbetrieb. Während des Reaktorbetriebs ist über die Jahre ein hohes Maß an Routine entstanden, da sich die täglichen und jährlichen Abläufe oft wiederholten. In der Rückbauphase ändert sich die Situation täglich und es werden täglich neue Arbeiten ausgeführt. Ferner ist zu erwarten, dass auch der Anteil an Fremdfirmen auf dem Gelände im Vergleich zum Normalbetrieb des Atomkraftwerks zunehmen wird. Gerade in der Rückbausituation wird es stärker zu neuartigen Arbeitsabläufen kommen und damit steigt die Gefahr von Bränden, Überschwemmungen und anderen gefährlichen Situationen, auf die die Werksfeuerwehr sowohl aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer jahrelangen Erfahrung und ihrer Ortskenntnis hervorragend reagieren kann.
Es ist verantwortungslos, diese Aufgaben den freiwilligen Feuerwehren der Umgebung übertragen zu wollen, die einen wesentlich geringeren Wissenstand über die Situation auf dem Kraftwerksgelände haben.
Solange die Abbauarbeiten nicht abgeschlossen sind, darf die Werksfeuerwehr nicht aufgelöst werden. Allenfalls ist eine Übernahme durch die umliegenden Feuerwehren vorstellbar, wenn nur noch die Bereitstellungshalle und das Castor-Zwischenlager in Betrieb sind und alle anderen Rückbaumaßnahmen abgeschlossen sind, oder juristisch gesprochen, die Anlage aus dem Atomrecht entlassen ist.
Diese Forderung gilt aktuell für Grafenrheinfeld, weil an diesem Standort kein Atomkraftwerk mehr in Betrieb ist. Ähnliches ist an den anderen bayerischen Standorten zu befürchten. Darum braucht es jetzt ein entschlossenes Handeln der Atomaufsicht der Staatsregierung.
Bei den benachbarten baden-württembergischen Atomstandorten ist die Beibehaltung eine Selbstverständlichkeit für den dortigen Betreiber.