Anfrage: Schutz der Atomanlagen Grafenrheinfeld im Katastrophenfall

Anfrage zum Plenum von MdL Paul Knoblach
Anfrage zum Plenum von MdL Paul Knoblach

Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Paul Knoblach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 10.12.2018

Schutz der Atomanlagen Grafenrheinfeld im Katastrophenfall

„Im Zusammenhang mit dem Abriss des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld, der geplanten Errichtung einer Bereitstellungshalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, dem Betriebsübergang des Castorlagers auf die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und der angekündig-ten Auflösung der Werksfeuerwehr des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld frage ich die Staats-regierung, in welchem Zeitraum das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld voraussichtlich aus dem Atomrecht entlassen wird, ob sichergestellt ist, dass die Werksfeuerwehr bis zur vollständigen Räumung der geplanten Bereitstellungshalle aufrechterhalten wird und wann mit den umliegenden Feuerwehren und Bürgermeistern darüber gesprochen wurde, wie zukünftig der Schutz bei Brand- oder anderen Katastrophenfällen sichergestellt werden soll?“

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Die Entlassung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) aus der atomrechtlichen Überwachung ist nach der gegenwärtigen Stilllegungs- und Abbauplanung für Ende 2035 vorgesehen.

Das KKG informierte im Januar 2017 in einer Veranstaltung für die umliegenden Gemeinden und deren kommunale Vertreterinnen und Vertreter über die Rückbauplanungen des KKG. Dabei wurde kommuniziert, dass mit Erreichen der Kernbrennstofffreiheit, voraussichtlich Ende 2020, geplant ist, die gegenwärtig bestehende Werkfeuerwehr aufzulösen. Mit Schreiben vom 13. Juli 2018 hat das KKG bei der zuständigen Regierung von Unterfranken dem entsprechend die Aufhebung des Anerkennungsbescheides der Werkfeuerwehr beantragt. Dieser Antrag wird derzeit geprüft. Im April 2019 ist zu dieser Thematik eine Besprechung am Standort mit den umliegenden Feuerwehren und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vorgesehen. Dabei wird auch die Teilnahme der gemäß Entsorgungsübergangsgesetz ab dem 1. Januar 2019 für das Standortszwischenlager Grafenrheinfeld zuständigen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) angestrebt.

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