Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Paul Knoblach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.06.2019
Landwirtschaftliche Flächen des Freistaats Bayern
Ich frage die Staatsregierung:
Wie viele landwirtschaftliche Flächen sind im Besitz des Freistaats Bayern (Angaben in Hektar), wie verteilen sich diese Flächen auf die Zuständigkeitsbereiche der verschiedenen Ministerien und welcher Anteil davon wird ökologisch bewirtschaftet?
Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Die in der Kürze der für eine Beantwortung einer Anfrage zum Plenum zur Verfügung stehenden Zeit erhaltenen Rückmeldungen der Staatsministerien zu der Frage können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Für das StMI liegen keine Erkenntnisse über landwirtschaftliche Flächen vor, die im Ressortbereich bewirtschaftet werden. Aufgrund der Kürze der Zeit ist eine weitergehende Abklärung, insbesondere mit dem nachgeordneten Bereich, auch nicht möglich.
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
Auf dem Epl. 13 werden – ohne die Flächen der Straßenbauverwaltung – ca. 490 ha landwirtschaftliche Flächen verwaltet, davon sind ca. 370 ha verpachtet. Diese Zahlen basieren auf einer Erhebung aus dem Jahr 2017. Größere Flächenabgänge wurden berücksichtigt, kleine konnten in der Kürze der Zeit nicht recherchiert werden.
Eine Unterscheidung der betreffenden Flächen nach ökologischer oder konventioneller Bewirtschaftung ist nicht möglich.
Aktuelle Daten für den Bereich der Straßenbauverwaltung in Zuständigkeit des StMB stehen kurzfristig nicht zur Verfügung, da die Flächen dezentral von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden.
Die landwirtschaftliche Nutzung ergibt sich im Bereich des Straßenbaus wegen der rechtlichen Zweckbindung regelmäßig nur als „Nebeneffekt“ und häufig zeitlich sehr begrenzt. Das ist etwa der Fall, wenn Flächen in Anspruch genommen werden, die der frühere Eigentümer bis zur tatsächlichen Nutzung für den Straßenbau als Pächter weiter bewirtschaften darf.
Staatsministerium der Justiz (StMJ)
Im Hinblick auf die kurze Fristsetzung können ausschließlich die im Mehrfachantrag 2019 für die Beantragung von EU-Prämien angegebenen Daten übermittelt werden. Danach haben die Landwirtschaftsbetriebe und Gärtnereien der bayerischen Justizvollzugsanstalten insgesamt 815,74 ha bewirtschaftet. Im Jahr 2019 werden hiervon insgesamt 465,58 ha ökologisch (=57,08 Prozent) bewirtschaftet.
Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)
Fehlanzeige
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK)
In der Kürze der Zeit war keine zur vollumfänglichen Beantwortung der Anfrage zum Plenum erforderliche Abfrage möglich.
Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Die Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen bewirtschaftet etwa 109 ha landwirtschaftliche Fläche. Eine Differenzierung zwischen konventioneller und ökologischer Landwirtschaft erfolgte bislang nicht und war in der Kürze der Frist nicht zu ermitteln.
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Fehlanzeige
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Von den Wasserwirtschaftsämtern werden Grundstücke regelmäßig nur erworben, wenn diese zur Umsetzung wasserwirtschaftlicher Vorhaben und Ziele erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere wasserbauliche Maßnahmen (Gewässerausbau, Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes), Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Vorhaben zur Stärkung des natürlichen Rückhalts und Maßnahmen zur Gewässer- und Auenentwicklung.
Die Bewirtschaftung erfolgt sowohl in der Eigenverantwortung der Wasserwirtschaftsämter wie auch durch Dritte (z. B. durch landwirtschaftliche Betriebe) im Rahmen von Pacht- oder Pflegeverträgen.
Eine Verpachtung an landwirtschaftliche Betriebe kommt in Frage, wenn Alternativen wie z. B. natürliche Sukzession oder Auwaldaufforstung nicht möglich sind oder wenn eine Grundstückspflege im Rahmen eines Pachtvertrags die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Wenn eine landwirtschaftliche Nutzung auf dauerhaft im Eigentum der Wasserwirtschaftsverwaltung befindlichen Grundstücken ausgeübt wird, wird in den Bewirtschaftungsauflagen des Pachtvertrags auf eine ökologische Bewirtschaftung abgestellt. So ist beispielsweise das Ausbringen von Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln oder Klärschlamm nicht gestattet. Ebenso ist die Beweidung der Vertragsflächen nur extensiv erlaubt. Für Grundstücke, deren Bewirtschaftung in der Eigenverantwortung der Wasserwirtschaftsämter erfolgen, gelten die vorgenannten Vorgaben ebenso.
Aufgrund der kurzen Terminsetzung können keine genauen Angaben zur Größe gemacht werden.
Von der Immobilien Freistaat Bayern werden im Rahmen einer Vereinbarung aufgrund des Staatsbedarfs „Naturschutz“ Flächen des Freistaates Bayern auf den Epl. 12 (Naturschutz) übertragen; darunter befinden sich bisher schätzungsweise 160 ha landwirtschaftliche Flächen. Im Sinne des genannten Staatsbedarfs „Naturschutz“ werden die übertragenen Flächen vom Naturschutzfonds an Naturschutzzielen ausgerichtet bewirtschaftet.
Im Nationalpark Berchtesgaden gibt es ca. 1.900 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche. Im Nationalpark Bayerischer Wald sind es lediglich ca. 17 ha. Zur Frage der ökologischen Bewirtschaftung liegen keine Erkenntnisse vor.
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Im Geschäftsbereich des StMELF werden ca. 3.084 ha ladwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet, davon rund 162 ha nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus.
Die Angaben sind als vorläufig zu betrachten, da in der Kürze der für die Beantwortung einer Anfrage zum Plenum zur Verfügung stehenden Zeit keine erforderlichen Abfragen bei nachgeordneten Dienststellen möglich waren.
Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Fehlanzeige
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)
Fehlanzeige
Staatsministerium für Digitales (StMD)
Fehlanzeige
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