Tod des Garstadter Polizeischülers: Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung
Schweinfurt/Garstadt – Am 28. Februar 2019 ist der damals 21 Jahre alte Polizeischüler Julian K. aus Garstadt (Landkreis Schweinfurt) in seiner Stube in der Kaserne der Bereitschaftspolizei in Würzburg durch einen Schuss aus der Waffe eines Mitschülers getötet worden. Der damals 19-jährige Täter wurde im Juli 2020 vom Jugendschöffengericht Würzburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Weil es im Prozess zur Verantwortlichkeit der Ausbilder und denkbaren Fehlern in der polizeilichen Organisationsstruktur kaum Aussagen gab, hat der Abgeordnete der Landtagsgrünen, Paul Knoblach (Schweinfurt), jetzt erneut einen umfangreichen Fragenkatalog an die Staatsregierung gestellt, wie er mitteilt.
Die Eltern des Opfers hatten über ihren Schweinfurter Anwalt Jürgen Scholl ihrerseits weit vor dem Prozess bereits wissen wollen, ob die organisatorischen Vorkehrungen ausreichend waren oder Versäumnisse vorliegen, die mitverantwortlich am Tod ihres Sohnes sind. Vom Prozessablauf waren sie deshalb schwer enttäuscht, weil es darin mehr um die Befindlichkeiten des Täters als um die Aufklärung der Tat gegangen sei, so der Vater im Juli.
Auch Knoblach hatte gleich nach dem tödlichen Leichtsinn gefragt, wie es sein kann, dass der Täter es nach dem Wechsel des Magazins unterlassen hat, die Dienstpistole wie vorgeschrieben zu entladen und zu kontrollieren, ob sich keine Patrone mehr im Lauf befindet. Knoblach erinnert, dass viele der nun auch von ihm erneut gestellten Fragen in der Öffentlichkeit nach wie vor diskutiert werden. Anwalt Scholl und die Familie hat er über seine Anfrage informiert.
Der MdL weist außerdem darauf hin, dass die Mutter des Opfers seine Cousine ist, die Familie wie er in Garstadt wohnt und ihm der Tod von Julian auch deshalb besonders nahe geht. Weil es weitere Vorfälle mit der neuen Dienstwaffe gegeben haben soll, hat seine schriftliche Anfrage aber auch das Ziel, dass ein solcher Vorfall nicht noch einmal passiert.
Knoblach will wissen, welche Vorschriften die Übergabe der Dienstwaffe beim Wechsel der Eigensicherung regeln und welche Maßnahmen insbesondere getroffen werden, um das Verbleiben einer Patrone im Lauf zu verhindern. Der Abgeordnete fragt, warum kein Vorgesetzter zur Beaufsichtigung anwesend war und ob kontrolliert und dokumentiert wird, dass sich keine Munition mehr in der Waffe befindet. Er fragt konkret, warum das im Fall des getöteten Polizeischülers nicht oder fehlerhaft erfolgt ist.
Weil beide Polizeischüler am Tattag von 6 bis 14 und erneut von 22 bis 6 Uhr eingeteilt waren, will Knoblach rechtliche Auskunft darüber, ob Polizei-Auszubildende innerhalb 24 Stunden 16 Stunden Wache mit der scharfer Waffe schieben dürfen. Julians Eltern äußerten ihm gegenüber dazu, dass das Polizisten in Ausbildung nicht zumutbar sei. „Wozu das führt, mussten wir leider erfahren“, zitiert Knoblach die Eltern.
Der MdL stellt die ebenso vielfach an ihn herangetragene Frage, warum die neue Dienstwaffe nach der Eigensicherung in einem Tresor auf dem Zimmer der Schüler verwahrt wurde und nicht abgegeben werden muss. Er will wissen, ob an diesem Procedere weiterhin festgehalten wird, ob etwaige generelle Versäumnisse beim Ablauf der Waffen- und Schießausbildung im konkreten Fall untersucht wurden und ob gegen den Schützen oder Dritte disziplinar- oder aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet worden sind.
Aufgrund seiner ersten Anfrage gleich nach dem tragischen Vorfall hat Knoblach erfahren, dass die Bayerische Bereitschaftspolizei eine „Expertengruppe Waffen- und Schießausbildung“ eingerichtet hat, die sich mit der Evaluation der Waffen- und Schießausbildung sowie allen Handlungsabläufen im Rahmen des Waffenhandlings befasst. Der MdL will die Ergebnisse dieser Evaluation erfahren. Der MdL fragt, ob die Staatsregierung die Anschaffung von Waffen mit Ladeanzeigen plant, auch wenn diese mehr kosten. Er fordert von der Staatsregierung eine Antwort auf die Frage, ob sie im vorliegenden Fall ein Organisationsverschulden des ausbildenden Freistaats erkennt. Er will wissen, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit ein solcher Fall in der Ausbildung der Polizeischüler sich nicht mehr wiederholt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Würzburg Rechtsmittel eingelegt hat. Sie meint, der Angeklagte hätte nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden müssen. Anwalt Scholl und die Eltern setzen darauf, dass es zu einer Berufungsverhandlung kommt, in deren Verlauf weitere noch offene Fragen zur Sprache kommen. Knoblach zitiert in der Pressemitteilung dazu eine aktuelle Aussage von Julians Vater: „Als Familie sind wir irritiert aus dem Gerichtssaal gegangen. Die Verantwortung der Polizei wurde mit keiner Silbe erwähnt und das Gericht hat sich vor allem mit dem Gefühlsleben des Schützen beschäftigt“.
Die Schriftliche Anfrage im Wortlaut finden Sie hier: Tod eines 21-jährigen Polizeischülers in Würzburg (2. Anfrage)