Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Paul Knoblach, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Dr. Markus Büchler, Patrick Friedl, Christian Hierneis, Rosi Steinberger, Martin Stümpfig, Hans Urban, Christian Zwanziger und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schlachtung und Verarbeitung II: Blick auf die Tierkörperbeseitigung schärfen – Verdichtete Informationen am „Flaschenhals“ der Nutztierhaltung erkennen und nutzen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, standardmäßige Einzeltierkontrollen von angelieferten Tieren an den Tierkörperbeseitigungsanlagen (TBA) einzuführen und die Daten für die Lebensmittel- und Tierschutzüberwachung nutzbar zu machen. Auch bei Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte (VTN) sind solche Kontrollen stichpunktartig einzuführen.
Begründung:
In Schlachtbetrieben findet die Schlachttierkontrolle standardmäßig statt. Diese dient nicht nur der Lebensmittelsicherheit, sondern auch dem Erkennen möglicher tierschutzrelevanter Missstände in den zuliefernden Haltungsbetrieben. Bei verendeten oder getöteten Tieren, die in TBA oder VTN entsorgt werden, findet keine standardmäßige Beschau der angelieferten Tiere durch die überwachende Behörde statt. Dies ist allgemein bekannt. Sogenannte Falltiere werden bisher nur in Ausnahmefällen nach freiwilliger Meldung der Betreiber amtstierärztlich untersucht. Es gibt jedoch deutliche Hinweise, dass ein Teil der Tiere in einem Zustand angeliefert wird, der darauf schließen lässt, dass sie zu Lebzeiten unangemessen und unsachgemäß behandelt wurden und qualvoll verendet sind.
Untersuchungen aus Österreich aus dem Jahr 2012 zeigen, dass ein Fünftel der an TBA angelieferten und untersuchten Schweine tierschutzrelevante Befunde aufwies. In einer Untersuchung in Deutschland aus dem Jahr 2016 wiesen über 10 Prozent der angelieferten Schweine Befunde auf, die mit länger anhaltenden erheblichen Schmerzen und/oder Leiden in Verbindung standen. Besonders erschreckend ist das Ergebnis, dass bei 61,8 Prozent der getöteten Tiere die Betäubung und/oder Tötung offensichtlich nur mangelhaft durchgeführt wurde.
Die TBA oder VTN sind neben Schlachtbetrieben als „Flaschenhälse“ für die Erkennung tierschutzrelevanter Missstände bei Tierhaltungen zu werten; hier werden viele Informationen zum Management in den Haltungsbetrieben und zur Tiergesundheit in verdichteter Form an den abgelieferten Tieren sichtbar. Vor diesem Hintergrund und angesichts des enormen Potenzials für eine effiziente Tierschutzüberwachung muss der Blick auf die TBA und VTN in Bayern deutlich ausgeweitet und geschärft werden.