Anfrage: Maßnahmen zur Waldverjüngung

Anfrage zum Plenum von MdL Paul Knoblach
Anfrage zum Plenum von MdL Paul Knoblach

Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Paul Knoblach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 06.05.2019

Nachdem das forstliche Gutachten der Bayerischen Forstbehörden von 2018 zur Situation der Waldverjüngung ergeben hat, dass der Verbiss auch in der Region um Schweinfurt einmal mehr zu hoch ist, frage ich die Staatsregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um das Waldverjüngungsziel zu erreichen und welchen Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen sie vorsieht.

Antwort Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Das aktuelle Forstliche Gutachten 2018 kommt in allen acht Hegegemeinschaften des Landkreises Schweinfurt zu dem Ergebnis, dass der Verbiss „zu hoch“ bzw. „deutlich zu hoch“ ist. Die Verbissbelastung wurde in allen Hegegemeinschaften bereits seit dem Jahr 2006 mindestens als „zu hoch“ eingewertet.

Um in solchen „dauerhaft roten“ Hegegemeinschaften Verbesserungen zu erreichen, hat das StMELF mit den aktuellen Vollzugshinweisen zur Ab-schussplanung ein neues Instrument eingeführt:
Die Akteure vor Ort sollen unter der Leitung der unteren Jagdbehörden bis zum Ende des Jagdjahres 2019/20 Leitlinien mit konkreten Maßnahmen erarbeiten, die auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnitten sind. Dabei soll auch ein von den von den forstlichen Zusammenschlüssen gemeinsam mit der ARGE Jagdgenossenschaften vorgeschlagener Experte aus der Forstwirtschaft hinzugezogen werden. Die Leitlinien sollen u. a. folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Problembewusstsein fördern und Informationen vermitteln (auch zu wildbiologischen Erkenntnissen insbesondere unter Nutzung des Wildtierportals Bayern);
  • Revierübergreifende Zusammenarbeit forcieren;
  • Bausteine zu Jagdkonzepten aufzeigen, z. B. zu Bejagungsschwerpunkten, zu Abschusskontingenten, zum Geschlechterverhältnis, zu Bewegungsjagden, zu Sammelansitzen, zur jagdlichen Infrastruktur, zur Bejagung in stark von Erholungssuchenden frequentierten Revierteilen, zur Wildlebensraumgestaltung;
  • Vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Jagdgenossenschaft, Jagdgenossen und Jägern stärken, u. a. mit freiwilligem körperlichen Nachweis;
  • Vorhandene jagdrechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, z. B. Jagdzeiten, Flexibilisierung der Abschussplanerfüllung;
  • Vorschriften zur missbräuchlichen Wildfütterung strikt beachten;
  • Wildbretvermarktung ausbauen.

Durch die unteren Jagdbehörden ist sicherzustellen, dass die festgelegten Maßnahmen verlässlich und zielorientiert umgesetzt werden.

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