MdL Knoblach (GRÜNE) bei Besuch der Tierkörperbeseitigungsanstalt Walsdorf
In so genannten Tierkörperbeseitigungsanstalten werden vor allem Tiere angeliefert, die im landwirtschaftlichen Haltungsbetrieb verendet sind oder getötet wurden. Im Gegensatz zu Schlachtbetrieben, in denen standardmäßig Schlachttierkontrollen durchgeführt werden, geschieht dies in den sechs bayerischen Tierkörperbeseitigungsanstalten allerdings nicht.
„Mit verpflichtenden Standardkontrollen an den Tieren wäre eine Rückverfolgung zu den Haltungsbetrieben möglich, um so gezielter Kontrollen in den Betrieben durchzuführen“, erklärt der Schweinfurter Landtagsabgeordnete Paul Knoblach beim Besuch der Anlage in Walsdorf im Landkreis Bamberg. Der Tierwohlsprecher der Grünen Landtagsfraktion sieht mit einer gesetzlichen Regelung auch die Beratung der tierhaltenden Betriebe zielgerichteter möglich. „Das würde in jedem Fall die Gesundheit der gehaltenen Tiere verbessern“, so der MdL in einer von seinem Büro verbreiteten Pressemitteilung.
In Walsdorf werden die Falltiere der Zweckverbände von Ober- und Unterfranken entsorgt. Im Austausch stand der Abgeordnete vor Ort auch mit einigen von ihm zum Termin geladenen engagierten Veterinär*innen. Knoblach diskutierte mit Dr. Gabriele Pflaum vom Veterinäramt Bamberg, den Vertreter*innen der Landesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene und Tierschutz Dr. Hermann Meiler, Prof. Dr. Manfred Gareis und Dr. Constanze Erl-Höning sowie Steffen Nickel vom Landratsamt Bamberg über die aktuelle Situation in Walsdorf. Eine Rolle spielte auch die Frage, welche Untersuchungen an den Tierkörpern möglich und sinnvoll sind.
Aus verschiedenen Studien und Untersuchungen geht nämlich hervor, dass mehr als 10 Prozent der in den Anlagen angelieferten Tiere tierschutzrelevante Änderungen aufzeigen. Wenn in Walsdorf auch bereits vieles unternommen werde – beispielsweise identifizieren die Fahrer*innen und Hallenmitarbeiter*innen mit den örtlichen Veterinären regelmäßig Auffälligkeiten an Tieren – „sind für noch effizientere Kontrollen verbindliche gesetzliche Regelungen unbedingt nötig, in der auch die Weitergabe von Auffälligkeiten an die Veterinärämter festgeschrieben sein muss“, so Knoblach. Notwendig sei auch mehr Personal sowie die Qualifikation und Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen. „Die Tierkörperbeseitigungsanlagen in Bayern können eine große Aufgabe für den Tierschutz erfüllen, wenn wir sie dabei unterstützen,“ kündigte Knoblach eine Reihe von Anträgen an die Staatsregierung an.