Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erlassen. Seitdem gilt:
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Klare, eindeutige Regeln für unsere Gemeinschaft. Das Grundgesetz hat uns in den vergangenen 75 Jahren unserem Land Frieden, Freiheit und Wohlstand gebracht.
Jetzt sind ist unsere Freiheit bedroht. Extreme Rechte und Neonazis bedrohen unsere Gesellschaft. Lassen Sie uns gemeinsam für unser Grundgesetz einstehen.
Alle im Stadtrat vertretenen Parteien und 10 wichtige Vereine aus Gerolzhofen rufen zur Teilnahme an der Kundgebung am Freitag, 3. Mai 2024, um 19 Uhr im Spitalgarten Gerolzhofen auf.