Grüne Landtagsfraktion fordert von Staatsregierung sofortige Unterstützung der Winzer, Obstbauern und Gärtner
Backpulver war für viele Winzer jahrzehntelang ein bewährtes Mittel gegen die Pilzkrankheit Echten Mehltau. Seit Mai dieses Jahres darf handelsübliches Backpulver aus dem Bäckerei- oder Landhandel aber nicht mehr im Weinbau eingesetzt werden. „Das ist für mich nicht nachvollziehbar, weil im Bio-Weinbau sowieso nur sehr wenige Wirkstoffe auf natürlicher Basis möglich sind“, sagt der Biolandwirt und Schweinfurter Abgeordnete Paul Knoblach unter Hinweis auf einen aktuellen Antrag seiner Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Darin wird die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene und gegenüber der EU-Kommission für eine Aufbrauchfrist bis 31. Dezember 2026 einzusetzen. „Die Betriebe können die bevorrateten Mengen an Backpulver dann noch über ein Jahr verwenden und müssen sie nicht vernichten oder entsorgen“, sagt Knoblach.
„Ein altes Hausmittel gegen Husten sind eine Mischung aus Honig und Zitrone oder das Inhalieren von Kamillen-Blüten. Und Backpulver ist das altbewährte Hausmittel der Winzer, Obstbauern und Gärtner gegen Pilzbefall“, so das Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Landtags. Im Antrag wird die Staatsregierung deshalb außerdem dazu aufgefordert, sich für eine Überprüfung der Zulassungsverfahren für Grundstoffe im Pflanzenschutz einzusetzen. „Ziel muss sein, umweltverträgliche und kostengünstige Mittel wie eben Natriumhydrogencarbonat für den ökologischen und auch den konventionellen Weinbau zu erhalten“.
Da das Backpulververbot im Zusammenhang mit der Markteinführung des deutlich teureren Alternativprodukts „NatriSan“ erfolgte, sind auch die finanziellen Auswirkungen vor allem für die Familien-Weinbaubetriebe erheblich. „Das sind mehrere Tausend Euro und das in diesen Zeiten mit ohnehin schon großen Absatzproblemen und dem kostenträchtigen Kampf gegen den Klimawandel“, sagt Knoblach. Nicht nachvollziehbar ist für den Biolandwirt aus Schweinfurt deshalb auch, dass das Verbot bisher nur in Deutschland und Österreich gilt. „Das ist eine Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU und eine enorme Benachteiligung unserer fränkischen Weinbaubetriebe“, sagt der grüne Abgeordnete. Knoblach hat sich in der Sache auch mit den Mitgliedern den Europa-Grünen in Verbindung gesetzt und ihnen den Antrag übermittelt, in dem von der Staatsregierung außerdem verlangt wird, den Landtag und damit die Öffentlichkeit bis Ende dieses Jahres über die erfolgten Schritte zu informieren. „Dieses Verbot kann nicht im Sinn der Staatsregierung sein“, so Knoblach.
Den Antrag finden Sie hier: Aufbrauchsfrist für Natriumhydrogencarbonat (Backpulver) im fränkischen Weinbau bis Ende 2026