Dringlichkeitsantrag Steigerwaldbahn: Keine Freistellung und kein Verkauf vor Analyse einer BEG-Studie zur Reaktivierung

Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Paul Knoblach, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Eva Lettenbauer, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Gisela Sengl, Dr. Markus Büchler, Patrick Friedl, Christian Hierneis, Rosi Steinberger, Martin Stümpfig, Hans Urban, Christian Zwanziger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Steigerwaldbahn: Keine Freistellung und kein Verkauf vor Analyse einer BEG-Studie zur Reaktivierung

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  • die geplante Freistellung der Bahnstrecke Schweinfurt/Sennfeld – Etwashausen – Kitzingen („Steigerwaldbahn“) unverzüglich zu stoppen,
  • eine Reaktivierung der Bahnstrecke durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) prüfen zu lassen und
  • sich dafür einzusetzen, dass die Verkaufspläne der DB Immobilien bis auf Weiteres gestoppt werden.

Begründung:

In Unterfranken liegt die stillgelegte, aber noch nicht vollständig freigestellte Bahnstrecke Schweinfurt/Sennfeld – Etwashausen – Kitzingen („Steigerwaldbahn“). Die Strecke ist in einem größtenteils guten Zustand – von unvermeidbarem Bewuchs abgesehen. Die letzte Sanierung fand Ende der 1980er Jahre statt, weshalb bei einer möglichen Reaktivierung wohl mit überschaubaren Kosten zu rechnen ist.

Derzeit läuft ein Freistellungsverfahren („Entwidmungsverfahren“) bei der Regierung von Mittelfranken. Die anliegenden Kommunen und Landkreise sind als Träger der kommunalen Planungshoheit im laufenden Freistellungsverfahren zu beteiligen. Die Stadt Gerolzhofen hat sich am 07.01.2019 gegen eine Freistellung ausgesprochen – ebenso die Stadt Schweinfurt im Mai 2019. Im März haben sich auch die Kreistage der Landkreise Schweinfurt und Kitzingen klar gegen eine Freistellung und für eine Beauftragung einer Studie zur Reaktivierung der Strecke durch die BEG ausgesprochen.

Der laufende Prozess wird nun durch eine Verkaufsofferte der DB Immobilien beeinträchtigt. Ein Mindestgebot von 780.000 Euro wurde angesetzt – die Bieterfrist ist Mitte März 2019 abgelaufen. Wie zu vernehmen ist, steht die Unterzeichnung des Kaufvertrags durch einen Verwerter unmittelbar bevor. Wird die Strecke tatsächlich freigestellt, wäre der Verkaufspreis deutlich zu niedrig angesetzt. Eine Freistellung mit anschließender Entfernung und Verwertung der Gleise würde die Steigerwaldbahn unwiderruflich zerstören. Dem muss die Staatsregierung entgegenwirken.

Ergebnis der namentlichen Abstimmung:
Namentliche Abstimmung am 05.06.2019 zum Dringlichkeitsantrag 18_2349

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