Dringlichkeitsantrag Blauzungenkrankheit: Betriebe unterstützen, Tierleid verhindern

Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Paul Knoblach, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Eva Lettenbauer, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Gisela Sengl, Dr. Markus Büchler, Patrick Friedl, Christian Hierneis, Rosi Steinberger, Martin Stümpfig, Hans Urban, Christian Zwanziger und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Blauzungenkrankheit – Betriebe unterstützen, Tierleid verhindern

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  • innerhalb einer Übergangsfrist auf die Umsetzung der kürzlich in Kraft getretenen Neuregelung zu verzichten, damit Kälber ohne Impfung oder abgeschlossene Grundimmunisierung aus Restriktionsgebieten nach einer negativen Blutuntersuchung in Verbindung mit einer Repellent-Behandlung in andere Gebiete innerhalb Deutschlands verbracht werden dürfen;
  • beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unverzüglich eine zentrale Informationsstelle zur Blauzungenkrankheit einzurichten und diesen Kontakt über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Veterinärämter zu veröffentlichen;
  • sicherzustellen, dass ein tierschutzwidriges Töten von Kälbern aus Platzgründen unterbleibt;
  • sicherzustellen, dass tierschutzwidrige Tiertransporte aufgrund binationaler Verbringungsregeln unterbleiben;
  • bis Ende 2019 keine Gebühren für die Untersuchung auf Blauzungenkrankheit bei Tieren aus Impfbetrieben zu erheben;
  • Ammenkuhhaltung durch geimpfte Kühe als Lösung für die betroffenen Betriebe zu prüfen.

Begründung:

Durch Fälle von Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg reichen die gesetzlich vorgeschriebenen Restriktionszonen bis nach Bayern hinein. Rinder, Schafe und Ziegen dürfen aus Restriktionszonen nur unter bestimmten Voraussetzungen in virusfreie Gebiete verbracht werden. Rinder müssen entweder über eine Grundimmunisierung verfügen, mindestens aber müssen Landwirte für Kälber, deren Muttertiere erst nach dem Belegen geimpft wurden, ein negatives Blutprobenergebnis vorweisen, ebenso muss die Gabe von Kolostrum des Muttertiers nachgewiesen werden. Die gilt ab dem 18.05.2019. Das bisher in Bayern praktizierte Verfahren, dass auch Kälber von nicht geimpften Kühen aufgrund negativer Blutprobenergebnisse in Verbindung mit einer Repellent-Behandlung frei vermarktet werden können, ist aktuell nicht mehr möglich. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Kälber trotz negativem Bluttest nicht vermarktet werden können. Hier sind Übergangslösungen notwendig. Eine Ammenkuhhaltung durch geimpfte Kühe mit anschließendem Bluttest könnte Abhilfe schaffen. Handlungsbedarf besteht aus Tierschutzgründen auch aufgrund des entstehenden Kälberüberschusses, der die Tierhalter in Bezug auf Futter und Platzangebot vor große Herausforderungen stellt. Die Bayerische Landestierärztekammer spricht von einem „Kälberstau“ von 4.000
Tieren pro Woche.

Um die betroffenen Betriebe schnell und fundiert zu informieren, sollte es einen einfachen Zugang zu aktuellen Informationen und Handlungsempfehlungen geben, am besten über eine zentrale Informationsstelle am Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Baden-Württemberg hilft den betroffenen Betrieben, indem das Land keine Gebühren für die Untersuchung auf Blauzungenkrankheit bei Tieren aus Impfbetrieben erhebt und auch bei Exporten, für die eine Blutuntersuchung grundsätzlich Pflicht ist, die Kosten für die Laboruntersuchung übernimmt.

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