Knoblach (GRÜNE) fordert Überarbeitung der Psychiatrie-Richtlinie
Werneck – Die neue Richtlinie zur Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen nennt der Grüne Landtagsabgeordnete Paul Knoblach in einer Pressemitteilung „ein im Hauruckverfahren erstelltes Mängelpapier, das dringend überarbeitet werden muss“. Nach Gesprächen mit der Personalvertretung und der Leitung der Bezirksklinik für Psychiatrie in Werneck sieht sich Knoblach in seiner Einschätzung bestätigt, dass sich die „schon jetzt nicht einfache Situation für Ärzte, Pfleger und Psychologen massiv verschlechtern würde“.
In der Folge litten auch die Patienten, weil mit dieser realitätsfernen Richtlinie die Bürokratie aufgebläht werde und der höhere Dokumentationsaufwand für „weniger Personal am Bett sorgt. Das ist doch kontraproduktiv“, schimpft der MdL aus Garstadt im Landkreis Schweinfurt.
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) erarbeitete Richtlinie ist Ersatz für die Psychiatrie-Personalverordnung und soll schon im Januar 2020 in Kraft treten. Derzeit liegt der Entwurf noch beim Bundesgesundheitsministerium, der von Psychiatriechefs, Fachverbänden wie die Gesellschaft für Psychiatrie, der Deutsche Krankenhausgesellschaft, Personalräten und ihre Gewerkschaften massiv kritisiert wird. „Da sollten bei der Politik eigentlich die Alarmglocken schrillen“, meint der MdL.
Hauptkritikpunkt ist, dass die neue Richtlinie lediglich auf Mindestvorgaben in Form von Personaluntergrenzen abzielt. „Auf dieser Grundlage ist aber keine bedarfsgerechte Versorgung möglich“, erklärt Knoblach. Auch Dieter Rottmann und Stefan Zehe, zwei der drei freigestellten Personalräte der Wernecker Bezirksklinik, und der Ärztliche Direktor Professor Dr. Hans-Peter Volz lehnen die Vorgaben des GBA ab, obwohl die Personalsituation in Werneck zumindest bei den Pflegern wegen der hauseigenen Schule noch vergleichsweise gut ist. Das werde sich auf Sicht aber ändern und Mangel zeige sich aktuell bereits bei den Ärzten.
Ungeachtet dessen müsse, so Knoblach, eine Personalbemessung das Notwendige und nicht das Mindeste in den Blick nehmen. „Untergrenzen, das zeigt auch die derzeitige Situation in der Pflege, berücksichtigen nicht den Bedarf einer Zwang vermeidenden und die Persönlichkeitsrechte wahrenden Psychiatrie“, so Knoblach. Alle freiheitsentziehenden Maßnahmen seien Ausnahmehandlungen und für Patienten wie Pflegekräfte höchst belastend. „Dass solche Situationen zunehmen, kann nur durch ausreichendes und bestens geschultes Personal verhindert werden, das zeigt mir meine jahrzehntelange Erfahrung“.
Mit der geplanten Richtlinie bestehe die Gefahr, dass „ganz schnell nur noch so viel Personal eingesetzt wird, dass die Patientensicherheit nicht gefährdet wird“. Eine bedarfsgerechte Versorgung und gute Arbeitsbedingungen seien so jedenfalls nicht zu erreichen, sagt der Abgeordnete, der als Fachkrankenpfleger für Psychiatrie über 20 Jahre in der Wernecker Klinik beschäftigt war und heute als Abgeordneter Im Beirat für den Maßregelvollzug in Unterfranken sitzt.
„Therapieerfolge hängen oft von der Zeit und der Beziehung ab, die das Personal zu den Patientinnen und Patienten aufgebaut hat“, weiß Knoblach. Außerdem steigere eine Personalbemessung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und für Entlastung sorgt, „maßgeblich die Attraktivität der in der Psychiatrie tätigen Berufsgruppen“. Das sei auch mit Blick auf die von Professor Volz bestätigte „Zunahme psychisch schwer erkrankter Patienten“ wichtiger denn je, sagt Knoblach.