MdL Knoblach (GRÜNE) stellte umfassende Anfrage zu Conn Barracks
Schweinfurt – „Den vielen Versprechen müssen jetzt endlich auch Taten folgen“. Mit diesen Worten kommentiert der Schweinfurter Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Paul Knoblach, die Reaktion der Staatsregierung auf seine umfassende Anfrage zur künftigen Nutzung der früheren US-Kaserne Conn Barracks. Die Antworten machten insgesamt Hoffnung, dass der Zweckverband beim Konversionsprozess aktiver als bisher unterstützt wird und mit dem geplanten Gewerbepark endlich vorankommt. Einige Formulierungen machten ihm wegen der fehlenden Klarheit aber auch Sorge. Als Beispiel nennt Knoblach das Ankerzentrum.
Die Staatsregierung bestätige in ihrer Antwort zwar das in einer Gemeinsamen Erklärung von 2016 zugesagte Betriebsende spätestens am 31. Dezember 2025. Andererseits werden Ankereinrichtungen aber als weiterhin „essentiell“ bezeichnet, die weitere Entwicklung des Asylgeschehens genau analysiert und ihren Bedarfsprognosen zugrunde gelegt. „Das eröffnet Spielräume in alle Richtungen“, sagt Knoblach unter Hinweis darauf, dass es für Unterfranken derzeit auch keinerlei Pläne für eine künftig wieder dezentrale und humanere Unterbringung gebe. „In Schwaben wird das aber schon praktiziert, warum nicht auch bei uns?“, fragt Knoblach.
Grundvoraussetzung für den Erwerb der Conn Barracks mittels Ausübung der kommunalen Erstzugriffsoption ist aus nachvollziehbaren Gründen die Klarheit über den Gesamtkaufpreis des Areals inkl. der Fläche des derzeitigen Ankerzentrums. Dafür müsste der Kauf des Gesamtareals ermöglicht werden. Alternativ dazu könnte der Bund einen rechtsverbindlichen Eigentumsverschaffungsanspruch für die Teilfläche des Ankerzentrums für einen gesicherten Erwerb direkt im Anschluss an die Nutzungsaufgabe Ende 2025 einräumen. Höchst erfreulich nennt der Grüne MdL deshalb die Zusage der Staatsregierung, dass das Land Bayern den Zweckverband „bei den dafür notwendigen Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unterstützen“ möchte.
Dem Freistaat Bayern stellt der Bund als Noch-Eigentümer die Liegenschaft zum Betrieb des Ankerzentrums mietzinsfrei zur Verfügung. Knoblach erschließt sich allerdings nicht, warum das andersherum nicht möglich sein soll, also auch der Zweckverband bei einem Voraberwerb dem Freistaat die Liegenschaft mietzinsfrei überlässt. Er fordert deshalb zu prüfen, ob der bereits bestehende Mietvertrag nicht nach Kauf des Gesamtareals durch den Zweckverband weiterlaufen würde.
Wichtig nennt Knoblach auch eine von den Verbandsmitgliedern Geldersheim, Niederwerrn, Stadt und Landkreis Schweinfurt immer wieder geforderte Zufahrtsmöglichkeit von der B303 aus, da das Ankerzentrum die bestehende Hauptzufahrt noch bis Ende 2025 blockiert. Laut Antwort der Staatsregierung sei diese alternative Zufahrtslösung von der B 303 aufs Gelände Teil der von Staatsregierung zugesagten Unterstützung. Knoblach weiß, dass mittlerweile ein Planungs- und Erschließungskonzept vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt vorliegt. Es sieht allerdings eine in seinen Augen kostspielige und unsinnige Unterführung vor. Deren Bau lasse sich vermeiden, wenn die Gebäude der derzeit entgegen der Absprachen aus 2018 noch genutzten, früheren Gemeinschaftsunterkunft (rechts der bestehenden Zufahrt) aufgegeben werden würden. Es wäre dann zeitnah nah Erwerb möglich, zumindest eine provisorische, gleichwohl kostengünstige zweite Zufahrt bis zum Ende des Betriebs der Ankereinrichtung zu schaffen.
Die kürzlich in einer Pressemitteilung der JU-Akteure Pascal Schwing (Stadt) und Thomas Siepak (Land) aufgestellte Behauptung, der Zweckverband trage die Schuld am schleppenden Vorankommen in den Conn Barracks, nennt Knoblach eine dreiste Verdrehung der Fakten. Gerade Kreisrat Siepak sollte das besser wissen.
Die Antworten der Staatsregierung zu den beiden Schriftlichen Anfragen des Abgeordneten Knoblach können Sie hier im Wortlaut einsehen: