Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft © BMEL/Janine Schmitz/Photothek
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft © BMEL/Janine Schmitz/Photothek

Dieser Beitrag beruht auf Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Website) und der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Website) .


Pressemitteilung (BMEL): Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Özdemir: „Wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Tierhaltung“

Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, beschlossen (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG)..

Verbraucherinnen und Verbraucher können so klar erkennen, wie ein Tier gehalten wurde, und diese Information bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen. Die Bundesregierung hat mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz außerdem einen wichtigen Baustein beschlossen, um den Umbau hin zu einer zukunftsfesten Tierhaltung in Deutschland voranzutreiben.

Bundesminister Özdemir: „Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die deutsche Landwirtschaft. Es wurde jahrelang darüber gestritten und wiederholt angekündigt – wir setzen jetzt die staatlich verpflichtende und eben nicht nur freiwillige Tierhaltungskennzeichnung tatsächlich um. Mit der Haltungskennzeichnung gibt es bald endlich eine echte und verlässliche Wahl für mehr Tierwohl – an der Fleischtheke, am Kühlregal oder im Online-Handel. Man erkennt so mit einem Blick, wie ein Tier gehalten wurde, dessen Fleisch man kauft. Gleichzeitig macht die Kennzeichnung die Leistung von Landwirtinnen und Landwirten für eine artgerechtere Tierhaltung sichtbar. Ihre Investitionen und Veränderungsbereitschaft sollten uns dann auch etwas Wert sein.

Diese verpflichtende Kennzeichnung ist ein erster wichtiger Schritt, um beim Umbau zu einer zukunftsfesten Tierhaltung voranzukommen. Das ist dringend notwendig, denn die deutsche Tierhaltung steckt schon länger in einer Krise. Seit Jahren wurde viel geredet, passiert ist aber nichts. Landwirtinnen und Landwirte wurden mit Unwägbarkeiten und Unsicherheiten lange allein gelassen. Betriebe mussten entweder wachsen oder weichen. Das hat dazu geführt, dass viele aufgegeben haben oder kurz davorstehen. Das will ich nicht akzeptieren! Wenn Betriebe aufhören, ist das ein immenser Schaden für den ländlichen Raum. So ein Hof ist kein Start-up: Wenn ein Betrieb zu ist, macht der nicht wieder auf.

Ich will, dass auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland auf den Tisch kommt. Zukunftsfest wird die Tierhaltung, wenn sie dem Tierschutz und dem Klimaschutz gerecht wird, Transparenz beim Einkauf schafft und tierhaltenden Betrieben eine verlässliche Perspektive bietet. Dabei geht es auch darum, weniger Tiere besser zu halten. Nur so schaffen wir eine Tierhaltung, die Teil einer nachhaltigen Landwirtschaft ist, die unsere Lebensgrundlagen schützt und sich an natürlichen Kreisläufen orientiert – denn auch unser Gemüse braucht Tierhaltung und Dünger. Wenn das Fleisch aus dem Ausland kommt, haben wir auf all das keinen Einfluss.

Mit dem Kabinettsbeschluss für die staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ist nun der Weg für das parlamentarischen Verfahren geebnet, das von der Öffentlichkeit genau verfolgt werden wird. An dieser Stelle will ich mich auch für das bisherige Mitwirken meiner Kabinettskolleginnen und -kollegen sowie insbesondere auch der Koalitionsfraktionen bedanken. Ich hoffe, dass wir hier im Sinne der unter Druck stehenden Landwirtinnen und Landwirte schnell vorankommen. Mein Ministerium arbeitet nun genauso entschlossen wie an der Tierhaltungskennzeichnung an den weiteren Bausteinen – an einem Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen, an Veränderungen im Bau- und Genehmigungsrecht und an besseren Regeln im Tierschutzrecht.“

Weitere Informationen:

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten. Geplant sind fünf Haltungsformen, beginnend mit unverarbeitetem Schweinefleisch. Weitere Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten werden folgen.

Das Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung umfasst neben der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung drei weitere zentrale Bausteine: Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen und bessere Regelungen im Tierschutzrecht.
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Grundstein für mehr Tierschutz, fairen Wettbewerb und Transparenz

Zum Kabinettsbeschluss zum Tierhaltungskennzeichen erklärt Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft:

Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ist der Grundstein für mehr Tierschutz, fairen Wettbewerb für Tierhalter*innen und Transparenz für Verbraucher*innen. Wir freuen uns, dass der Gesetzentwurf vom Kabinett nun endlich verabschiedet wurde. Diese verpflichtende Kennzeichnung ist ein starker Anfang und wird perspektivisch vollständige Transparenz bei den tierischen Erzeugnissen bieten. Es ist Teil eines Puzzles bis hin zu einer Novelle des Tierschutzgesetzes, einer Herkunftskennzeichnung und einer Neuausrichtung der Gemeinschaftsverpflegung.

Das ist ein substantieller Unterschied zu dem nur freiwilligen sogenannten Tierwohl-Label, wie es von Vorgängerregierungen geplant war. Damit bieten wir allen, die sich für bessere Tierhaltung engagieren, ein einfaches Werkzeug, um bald mit ihrem Einkauf eine bessere Tierhaltung zu unterstützen.

Zukünftig wird die Kennzeichnung die Möglichkeit bieten etwa bei Ausschreibungen des Schulcaterings oder auch beim Restaurantbesuch sehr einfach mehr Tierschutz umzusetzen. Die öffentlichen Einrichtungen werden mit ihren vielen Kantinen mit gutem Beispiel vorangehen müssen.

Der Umbau der Ställe in ganz Deutschland kann damit bald beginnen. Denn ein weiterer Schritt ist, das Baurecht auch zügig so zu ändern, dass der Umbau der Ställe vereinfacht wird und eine Anschubfinanzierung zum Umbau und Betrieb moderner Tierhaltungen auf den Weg gebracht wird.

Daneben ist vereinbart, dass wir das Tierschutzrecht reformieren werden. Es gibt einige Lücken beim grundgesetzlich verankerten Schutz der Tiere, die geschlossen werden müssen. Kennzeichnung, Baurecht und eine Tierschutzgesetznovelle zusammen sind die Werkzeuge für fairen Wettbewerb, Transparenz und die Anpassung der Tierhaltungszahlen an den Klimaschutz.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat damit im ersten Amtsjahr mehr erreicht als seine zwei Vorgänger*innen, die seit acht Jahren nur diskutierten. Nun gilt es, das Notifizierungsverfahren in der EU zu beginnen und das weitere parlamentarische Verfahren dazu zügig abzuschließen. Dann werden Erweiterungen und andere gesetzliche Regelungen folgen.
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Fragen und Antworten (BMEL): Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung

Zukunftsperspektive für die Tierhaltung in Deutschland schaffen

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Welche Ziele verfolgt das BMEL mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung?

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen: Eine zukunftsfeste landwirtschaftliche Tierhaltung muss den Betrieben eine wirtschaftliche Perspektive bieten, Aspekte des Tier- und Klimaschutzes stärker berücksichtigen sowie Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen.

Unser Gesamtvorhaben einer zukunftsfesten Tierhaltung umfasst vier zentrale Bausteine: eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inkl. einer langfristigen Perspektive für die Betriebe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht und Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

Mit der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung schaffen wir die seit Jahren überfällige Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und bewusst zwischen verschiedenen Haltungsformen entscheiden. Gleichzeitig macht die verpflichtende Kennzeichnung die Leistung unserer Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierschutz sichtbar.
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Worin besteht der Mehrwert einer verpflichtenden gegenüber einer freiwilligen Kennzeichnung?

Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung schaffen wir einen verbindlichen, verlässlichen und transparenten Rahmen, der durch den Staat garantiert und kontrolliert wird. Ein zentraler Vorteil ist, dass eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung perspektivisch alle tierhaltenden Betriebe und Vertriebswege einschließt.
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Was haben die Verbraucherinnen und Verbraucher von der Kennzeichnung?

Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland möchten wissen, wie die Schweine, Rinder oder Hühner gelebt haben, deren Fleisch sie an der Ladentheke oder im Supermarkt kaufen. Gegenwärtig existieren in Deutschland zwar verschiedene privatwirtschaftliche Tierwohllabel, doch eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung mit einheitlichen und verlässlichen Informationen zu den Haltungsformen gibt es bisher nicht. Wir schaffen nun die überfällige Transparenz. Mit der Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher sich beim Kauf bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden.
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Wird Fleisch für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Kennzeichnung teurer?

Beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz handelt es sich um eine reine Kennzeichnungsregelung. Das Gesetz regelt keine neuen Anforderungen an die Tierhaltung oder die Produktionsweise. Kosten entstehen der Wirtschaft lediglich durch die Umsetzung der Kennzeichnung, wie etwa der Aufbringung der Information auf dem Produkt und den Anforderungen zur Einhaltung der Rückverfolgbarkeit.
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Umfasst die Tierhaltungskennzeichnung auch die Bereiche Schlachtung und Transport?

Nein, denn notwendige Verbesserungen in diesen Bereichen müssen im Ordnungsrecht geregelt werden und damit für alle Tiere gleich gelten. Unabhängig von der Haltungsform verdient es jedes Tier, dass man beim Transport und bei der Schlachtung verantwortungsvoll mit ihm umgeht. Eine Kennzeichnung der Transportdauer wäre grundsätzlich möglich und wird durch verschiedene am Markt verfügbare Label auch praktiziert. Dadurch könnten aber insbesondere landwirtschaftliche Betriebe außerhalb der verdichteten Tierhaltungsgebiete schlechter gestellt werden, obwohl die Tierhaltung gerade in solchen Regionen erhalten werden soll.
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Warum ist für die Kennzeichnung zunächst nur die Mast entscheidend, nicht aber zum Beispiel die Ferkel- und Sauenhaltung?

Grundsätzlich ist beabsichtigt, die Ferkel- und Sauenhaltung perspektivisch in die Tierhaltungskennzeichnung einzubinden. Dies birgt aber einige Schwierigkeiten, da beispielsweise viele Ferkel aus Betrieben im Ausland kommen und eine verpflichtende Kennzeichnung hier europarechtlich derzeit unzulässig ist. Außerdem finden einzelne Abschnitte der Schweineproduktion häufig in unterschiedlichen Betrieben statt, was eine verpflichtende Kennzeichnung aufwändiger macht. Daher konzentriert sich die Tierhaltungskennzeichnung zunächst auf die Mastphase, die im Vergleich zur Ferkel- und Sauenhaltung den größten Teil des Lebenszyklus der Schweine darstellt.
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Warum wird die Tierhaltungskennzeichnung schrittweise eingeführt? Was ist mit der Gastronomie und anderen Tierarten?

Bei der Einführung einer staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung gelten andere und zugleich höhere rechtliche Anforderungen auf nationaler und EU-Ebene als bei einer freiwilligen Kennzeichnung. Deshalb wird die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung schrittweise eingeführt. Begonnen wird mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen. Weitere Vermarktungswege, insbesondere über die Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung sowie weitere Tierarten werden im Laufe der Legislaturperiode in die Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen, wenn im Rahmen des ersten Schrittes das Konzept der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung am Beispiel Schweinefleisch bei der EU-Kommission notifiziert wurde und das Gesetz in Kraft getreten ist.
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Wie wird die Umsetzung des Gesetzes kontrolliert?

Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der amtlichen Überwachung durch die Behörden der Länder. Die zuständigen Behörden legen für jede angezeigte Haltungseinrichtung eine Kennnummer fest, aus der die Haltungsform erkennbar ist, und teilen sie dem Betrieb mit. Die zuständigen Behörden führen Register über die Haltungseinrichtungen der Betriebe. Verstöße gegen die Regelungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt.
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Was bedeutet die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für Landwirtinnen und Landwirte?

Für das Gesamtvorhaben einer zukunftsfesten Tierhaltung ist die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ein wichtiger erster Schritt. Unabhängig davon folgen Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inklusive einer langfristigen Perspektive für die Betriebe sowie bessere Regelungen im Tierschutzrecht.

Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung zeigt, in welcher Haltungsform Tiere gehalten wurden und macht gleichzeitig die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierschutz sichtbar. Mit der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung schaffen wir nun die seit Jahren überfällige Transparenz.

Mit dem Gesetz wird eine Kennzeichnung von Lebensmitteln geregelt, damit sind keine neuen Anforderungen an die Tierhaltung verbunden. Unmittelbarer Aufwand entsteht Landwirtinnen und Landwirten durch das Gesetz aufgrund einer Mitteilungspflicht und der Erfüllung von Aufzeichnungspflichten. Angaben, die der Behörde bereits vorliegen, müssen jedoch nicht erneut gemacht werden. Aufzeichnungen, die bereits aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften zu führen sind, müssen nicht doppelt angefertigt werden.

Das BMEL bereitet gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) umfangreiche Informationen für Landwirtinnen und Landwirte zur Tierhaltungskennzeichnung vor, die nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses zur Verfügung stehen werden.
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Was bedeutet die Kennzeichnung für Fleischereien/Metzgereien?

Durch die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung – zunächst für frisches Schweinefleisch – wird die Haltungsform für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent, auch an der Theke von Fleischereien und Metzgereien. Kosten entstehen für die Umsetzung der Kennzeichnung, wobei diese bei nicht vorverpackten Lebensmitteln auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels erfolgen kann. Sollte ein Fleischereifachbetrieb ausländisches Fleisch kennzeichnen wollen, benötigt der Betrieb hierfür eine Genehmigung. Für die Kennzeichnung von in Deutschland produziertem Fleisch ist keine Genehmigung nötig.
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Was passiert mit bestehenden privatrechtlichen Labels?

Private Labels und die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung können nebeneinander stehen. Wichtig ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch keine widersprüchlichen Informationen erhalten. So müssen z.B. für alle mit Auslauf/Freiland gekennzeichneten Produkte mindestens die Kriterien der staatlichen Kennzeichnung eingehalten werden.
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An wen können sich Verbraucher und Verbraucherinnen bei weiteren Fragen wenden?

Bis auf Weiteres können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Webseite des BMEL über den aktuellen Stand bei der Tierhaltungskennzeichnung und die weiteren Schritte informieren. Ein eigenes Informationsportal zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung wird es geben, wenn die ersten gekennzeichneten Produkte in den Märkten verfügbar sind. Die Kennzeichnung beinhaltet einen QR-Code, der auf eine Website verlinkt. Dort werden umfangreiche Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt.
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Warum gibt es eine eigene Haltungsform „Bio“?

Die ökologische Tierhaltung ist eine etablierte Haltungsform. Sie nicht zu berücksichtigen, wäre verwirrend. Bio verbindet verschiedene Aspekte miteinander, neben Vorgaben zum Tierschutz gibt es auch solche für Futter und den Einsatz von Medikamenten wie Antibiotika. Sie trägt dadurch bspw. dazu bei, Ziele im Bereich der Artenvielfalt zu erreichen. Auch die bislang einzige verpflichtende europäische Haltungskennzeichnung für Eier umfasst eine Biostufe. Wir bleiben mit der nationalen Gesetzgebung dadurch anschlussfähig an die europäische Systematik.
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Ist die Vereinbarkeit mit EU-Recht gewährleistet?

Der Gesetzentwurf wird dem EU-rechtlichen Rahmen gerecht werden. So gilt die Kennzeichnungspflicht ausschließlich für Produkte, bei denen der sogenannte „produktive Lebensabschnitt“ der Tiere – d.h. bei Schweinen die Mast – in Deutschland stattgefunden hat. Für Ware aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern steht die Kennzeichnung auf freiwilliger Ebene offen.
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Wieso ist die Kennzeichnung für ausländische Produkte nicht verpflichtend?

Im Sinne einer umfassenden Verbraucherinformation hätten wir uns eine verbindliche Kennzeichnung aller (auch importierter) Produkte gewünscht. EU- und WTO-Recht lassen aber keinen weiteren Spielraum zu, als den, den wir jetzt nutzen: Produzenten aus anderen Mitgliedstaaten bzw. aus Drittländern ermöglichen wir, ihre Ware freiwillig mit dem Haltungskennzeichen zu kennzeichnen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das, dass sie sich beim Kauf von Produkten, die mit der staatlichen Kennzeichnung versehen sind, bei der Haltungsform sicher sein können. Alle Produkte, bei denen der sogenannte „produktive Lebensabschnitt“ der Tiere – d.h. bei Schweinen die Mast – in Deutschland stattgefunden hat, werden verpflichtend gekennzeichnet.
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Werden Fleischimporte durch die verpflichtende Haltungskennzeichnung zunehmen?

Verbraucherinnen und Verbraucher legen großen Wert auf tiergerechtere Haltung. Große Teile des Lebensmitteleinzelhandels haben daher angekündigt, bis 2030 nur noch Fleisch von Tieren verkaufen zu wollen, denen mindestens der Kontakt zu Außenklima oder Auslauf ermöglicht wurde. Eine tiergerechtere Haltung werden wir nur dann erreichen, wenn unsere landwirtschaftlichen Betriebe sie auch umsetzen können. Unsere geplanten Maßnahmen für Betriebe zielen genau darauf ab. Bedeutsam hierbei ist, dass der Handel mit den Landwirtinnen und Landwirten in Deutschland an einem Strang zieht.
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Folgt auf die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung?

In bestimmten Fällen besteht bereits heute eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Das gilt unter anderem für frisches, gekühltes oder gefrorenes verpacktes Schweinefleisch. Hier kann also heute schon Herkunft und Haltung in der Kennzeichnung verbunden werden. Inwieweit eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auf weitere Produkte ausgeweitet wird (insbesondere auf Fleisch als Zutat), wird derzeit auf EU-Ebene diskutiert. Die Europäische Kommission will bis Ende des Jahres entsprechende Vorschläge unterbreiten. Das BMEL bringt sich aktuell intensiv in den Prozess auf EU-Ebene ein, behält sich aber auch Schritte auf nationaler Ebene vor, falls die EU-Vorschläge nicht umfassend genug sein sollten.
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Welche wichtigen Änderungen wurden gegenüber dem ersten Gesetzentwurf vorgenommen und damit Bedenken oder Kritik aufgenommen?

Zum Gesetzentwurf gab es eine Vielzahl von Stellungnahmen und Rückmeldungen, die alle sorgfältig und gründlich geprüft wurden.

Das BMEL ist auf Bedenken von Seiten der Erzeuger(verbände) eingegangen. Unter anderem wurde der Aufwand für Landwirtinnen und Landwirte für Anzeige und Aufzeichnungen reduziert, beispielsweise durch die Klarstellung, dass Angaben, die der Behörde bereits vorliegen, nicht erneut gemacht werden müssen. Außerdem wurden Anforderungen an die Haltungsform „Auslauf“ von der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz übertragen. Sie werden damit nicht zum gesetzlichen Standard, sondern sind nur noch Voraussetzung für die Kennzeichnung der Produkte mit „Auslauf“.

Bedenken der Tierschutzverbände wurde unter anderem durch Änderungen bei den Anforderungen für die verschiedenen Haltungsformen Rechnung getragen. Das Platzangebot im Stall wurde in den Formen „Frischluft“ und „Auslauf“ vergrößert. Bei „Auslauf“ gibt es nun zudem Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit. Vollspaltenböden sind damit ausgeschlossen.

Außerdem wurde bei den Kontrollen, für die die Bundesländer zuständig sind, noch eine Ergänzung vorgenommen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, Überwachungs- und Kontrollaufgaben auf private Organisationen zu übertragen.
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Welche Veränderungen plant die Bundesregierung noch bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung?

Es ist geplant, das Tierschutzgesetz in 2023 zu ändern. Dem Koalitionsvertrag entsprechend sollen dadurch unter anderem nicht-kurative Eingriffe deutlich reduziert, die Anbindehaltung beendet und die Videoüberwachung in Schlachthöfen eingeführt werden.

Zudem plant das BMEL weitere Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Bisherige „Lücken“ sollen durch Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen, Junghennen, Geflügel-Elterntieren, Bruderhähnen und Rindern geschlossen werden. Zudem sollen Vorschriften zum Schutz der Tiere vor Bränden ergänzt werden.
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Quelle: „Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung“, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand: 12.10.2022 (Link)

Quelle: „Grundstein für mehr Tierschutz, fairen Wettbewerb und Transparenz“, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion, Stand: 12.10.2022 (Link)

Quelle: „Fragen und Antworten zur Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung“, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand: 12.10.2022 (Link)

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