Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Paul Knoblach, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Dr. Markus Büchler, Patrick Friedl, Christian Hierneis, Rosi Steinberger, Martin Stümpfig, Hans Urban, Christian Zwanziger und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verbotene Tiertransporte in Drittstaaten sofort beenden
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
- Konsequenzen gegenüber Rinderzuchtverbänden zu ergreifen, die entgegen dem Verbot des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) noch immer Rinderexporte in Länder des Nahen Ostens und nach Nordafrika anbieten,
- die Exportpraxis von Rinderzuchtverbänden seit dem Exportverbot aus dem Früh-jahr 2019 rückwirkend zu prüfen,
- eine Selbstverpflichtung der Zuchtverbände einzufordern, sich in Zukunft klar an das Exportverbot in die vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz definierten Drittstaaten zu halten und dies auch an die Mitglieder zu kommunizieren.
Begründung:
Dem StMUV, der Staatsregierung und der Öffentlichkeit ist bereits seit Monaten bekannt, dass das bayerische Exportverbot von Nutztieren in eine Reihe von vom StMUV definierten EU-Drittstaaten von Zuchtverbänden und Transporteuren umgangen wird. Einige bayerische Zuchtverbände bewerben auf ihren Internetseiten, die teilweise auch in türkischer Sprache angezeigt werden können, noch immer (Stand Februar 2020) ganz offen den Export von Tieren in Länder der vom StMUV herausgegebenen Verbotsliste (z. B. in die Länder Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Iran, Kasachstan, Libanon, Marokko, Türkei, Tunesien und Usbekistan).
Vor dem Hintergrund der finanziellen Förderung der Zuchtverbände durch den Freistaat Bayern, die an den Zweck gebunden ist, „…die im öffentlichen Interesse liegenden züchterischen Aufgaben durchzuführen und Dienstleistungen anzubieten“, ist das StMUV angehalten, hier seine ganze Kompetenz auszuschöpfen, um alles zu unternehmen, damit keine bayerischen Tiere mehr in Länder transportiert werden, wo der Tierschutz keine Rolle spielt und wo unter beispiellos grausamen Bedingungen geschlachtet wird. Vor diesem Hintergrund sind auch Fördermittelflüsse an die beteiligten Rinderzuchtverbände eingehend zu prüfen.
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