Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Paul Knoblach, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Eva Lettenbauer, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Gisela Sengl, Dr. Markus Büchler, Patrick Friedl, Christian Hierneis, Rosi Steinberger, Martin Stümpfig, Hans Urban, Christian Zwanziger und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Staatliches Tierwohllabel mit Inhalten füllen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
- sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das staatliche Tierwohllabel als verpflichtende Kennzeichnung analog zur Eierkennzeichnung ausgestaltet wird und bei allen Fleischprodukten (verarbeiteten und frischen sowie verpackten und unverpackten Erzeugnissen) Anwendung findet;
- sich auch auf EU-Ebene für die Einführung eines entsprechenden Labels bzw. einer vergleichbaren Fleischkennzeichnung einzusetzen;
- sich gegenüber dem Bund und der EU dafür einzusetzen, dass Förderprogramme, Beratung und Forschung so ausgestaltet werden, dass der Umbau der Tierhaltung in Deutschland hin zu artgerechten Haltungsverfahren den Fortbestand der bäuerlichen Betriebe unterstützt und dem Strukturwandel entgegenwirkt. Die für den Umbau der Tierhaltung nötigen Investitionen müssen zwingend auch mit staatlichen Mitteln (EU/Bund/Land) unterstützt werden;
- sich beim Bund dafür einzusetzen, dass das staatliche Tierwohllabel, wie von den Bundesländern gefordert, um eine vierte Stufe für Produkte aus ökologischer Haltung ergänzt wird;
- sich beim Bund dafür einzusetzen, dass schon ab der ersten Stufe das tierschutzwidrige Kupieren der Schwänze und Abschleifen der Eckzähne untersagt werden und zumindest ab der zweiten Stufe Vollspaltenböden nicht erlaubt sind.
Begründung:
Die Haltungsbedingungen müssen endlich tiergerecht werden und deshalb müssen wir damit aufhören, unsere Nutztiere haltungs- oder stallgerecht zu machen. Dies wird leider beim aktuellen staatlichen Tierwohllabel versäumt. Weiterhin bleibt es intransparent, da Produkte, die nur nach den Mindeststandards produziert wurden, in der aktuellen Version des staatlichen Tierwohllabels aus der Kennzeichnung fallen. Billige Massenproduktion wird so geschützt und es wird damit verhindert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich zum besseren Produkt greifen. Die Eier-Kennzeichnung hat deshalb Wirkung gezeigt, weil auch die Käfig-Eier gekennzeichnet werden mussten. Wie bei der Eier-Kennzeichnung sollten auch bei der Fleischkennzeichnung Produkte aus ökologischer Produktion mit einer eigenen Stufe aufgenommen werden.
Nicht kurative Eingriffe, wie das Kupieren von Schwänzen oder das Abschleifen von Zähnen haben in einem Tierwohllabel nichts verloren.