Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Paul Knoblach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 13.05.2019

Ich frage ich die Staatsregierung: Sind nach Abschluss der derzeitigen Maßnahmen zur Notsicherung der Südwestecke von Haupt- und Vorburg des Schloss Mainberg weitere Maßnahmen zum Erhalt des Baudenkmals erforderlich, plant die Staatsregierung eine Aufnahme des Schloss Mainberg in den Bestand der Bayerischen Schlösserverwaltung, um die Erhaltung des Schlosses langfristig zu sichern, und falls nein, warum nicht?
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beantwortet die Anfrage in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wie folgt:
Bei Schloss Mainberg ist aus fachlicher Sicht weiterer Bedarf zur Sicherung insbesondere der Grabendächer an der Hauptburg gegeben.
Eine Übernahme des Schlosses Mainberg durch die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (BSV) ist aus nachfolgenden Gründen nicht geplant:
Bei den Objekten der BSV handelt es sich im Kern um die Schlösser, Burgen und Residenzen, die den Wittelsbachern zur Repräsentation gedient hatten. Diese wurden nach dem Ende der Monarchie 1918 mit ihrem beweglichen Inventar vom Freistaat Bayern an die staatliche Krongutsverwaltung (später BSV) zur Verwaltung übertragen und ab 1920 der Öffentlichkeit museal zugänglich gemacht. Auch die nachfolgend der BSV zugewiesenen Schlösser und Burgen sind insbesondere Objekte mit engem landesgeschichtlichen Bezug, die schon vor 1918 Herrschersitze bzw. Sitze staatlicher Institutionen oder von Behörden waren.
In jüngerer Zeit erfolgte die Übernahme vergleichbar großer Objekte ausschließlich aus anderen staatlichen Bereichen durch entsprechenden Beschluss der Staatsregierung.
Die Sicht der bayerischen Staatsregierung, den Kauf des Schlosses Mainberg abzulehnen, ist für mich als Bürger in keiner Weise nachvollziehbar.
Dass die Wittelsbacher dort nicht Eigentümer waren, wie bei anderen bayerischen Schlössern, ist aus Sicht der Bürger der Region völlig unerheblich.
Es geht bei Schloss Mainberg um ein Kulturgut der fränkischen Region, das unbedingt erhalten werden muss.
Hier ist die Staatsregierung in der Pflicht, besonders wertvolle Kulturgüter, die vom Verfall bedroht sind, für seine Bürger zu erhalten.