Anfrage: Aufhebung der Blauzungenkrankheit-Restriktionszonen

Anfrage MdL Paul Knoblach:

„Aufgrund einiger drängender Nachfragen von betroffenen Bäuer*innen möchte ich mich über Folgendes bei Ihnen erkundigen: Die Restriktionszonen in Bayern aufgrund der Blauzungenkrankheit bei Rindern müssten aufgrund keiner weiterer Fälle in den letzten zwei Jahren aufgehoben werden können.

Laut EU VO Nr. 1266/2007, Kapitel 3, Artikel 2 müssen die Mitgliedsstaaten der Kommission begründete Informationen vorlegen, um die Gebiete aus der Sperrzone auszunehmen.

Können Sie uns mitteilen, ob dies bereits geschehen ist bzw. ob die Informationen aus Bayern bereits an den Bund übermittelt wurden? Beziehungsweise ob es Gründe gibt, warum dies noch nicht geschehen ist?

Bei den Viehhalter*innen vor Ort herrscht hierüber überwiegend Unklarheit und ein hoher Leidensdruck. Dem würden wir gerne entgegen wirken.“

Bayerisches Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:

„Zu Ihrer Anfrage vom 16. März 2021 bzgl. der Blauzungenkrankheit-Restriktionszonen teilen wir Ihnen folgendes mit:

Das Unionsrecht sieht grundsätzlich die Möglichkeit der Aufhebung einer BT-Restriktionszone frühestens zwei Jahre nach Feststellung eines BT-Falles vor. Hierfür muss ein Mitgliedstaat mittels umfangreicher Monitoringuntersuchungen gegenüber der EU belegen, dass das BT-Virus in der entsprechenden Rinderpopulation nicht zirkuliert. Der diesbezügliche Antrag auf Aufhebung einer Restriktionszone muss durch den Mitgliedstaat bei der Europäische Kommission (KOM) gestellt werden.

Die für den Antrag relevanten Angaben und Unterlagen hinsichtlich der Untersuchungen aus Bayern wurden dem BMEL frühzeitig übermittelt. Die KOM prüft derzeit den Antrag Deutschlands, hat sich aber bislang nicht hinsichtlich eines Zeitrahmens für das Verfahren geäußert. Erst nach Entscheidung der KOM ist eine Aufhebung der BT-Restriktionszone durch die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde vor Ort möglich.

Sobald die Entscheidung der KOM vorliegt, wird darüber und über die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten informiert.“

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