Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Paul Knoblach, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Eva Lettenbauer, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Gisela Sengl, Dr. Markus Büchler, Patrick Friedl, Christian Hierneis, Rosi Steinberger, Martin Stümpfig, Hans Urban, Christian Zwanziger und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetzeskonforme Schweineställe endlich durchsetzen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Landratsämter anzuweisen, bei Neu- und Umbauten von Schweineställen sicherzustellen, dass die Auslegung der Schweineställe so beschaffen ist, dass eine Schweinehaltung nach den gültigen Vorschriften des Tierschutzgesetzes möglich ist.
Dabei sind insbesondere bauliche Maßnahmen zu beachten, die eine Haltung ohne das Kupieren der Ringelschwänze erlauben.
Begründung:
Das routinemäßige Kupieren von Schweineschwänzen zur Verhinderung von Schwanzbeißen ist durch EU-Recht bereits seit 1991 verboten. Statt der Amputation sind eigentlich Maßnahmen zu treffen, um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden, wobei auch Unterbringung und Bestandsdichte zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund müssen ungeeignete Unterbringungsbedingungen oder Haltungsformen geändert werden. Die Vorgaben für die Durchführung des Schwänzekupierens wurden in Deutschland in den §§ 5 und 6 Tierschutzgesetz umgesetzt. Bei einem Audit der EU im Jahr 2018 in Deutschland wurde festgestellt, dass in Deutschland flächendeckend gegen diese Vorschriften verstoßen wird.
Bei der Genehmigung von neuen Schweineställen oder Erweiterungen von Schweineställen ist deshalb sicherzustellen, dass durch Maßnahmen wie eine geringere Besatzdichte, Einsatz von Beschäftigungsmaterial wie Stroh und das schnelle zur Verfügung stellen von Raufutter gewährleistet wird, Bissverletzungen an nicht kupierten Schwänzen minimieren zu können.
Versuche der Landesanstalt für Landwirtschaft zeigen, dass ein Einsatz von Rau- bzw. Grundfutter unverzichtbar ist, um erfolgreich unkupierte Ferkel halten zu können. Die üblichen Kammställe sind nicht geeignet, um Technik zum Einbringen dieses Futters und zur Entsorgung der strukturreicheren Ausscheidungen installieren zu können. Hierfür sind andere Stalltypen Voraussetzung: Schmale, lange Gebäude mit nur wenigen Ver- und Entsorgungsachsen, in denen jede Bucht an die Außenwand grenzt. Die Stallabteile werden hier wie Kettenglieder aneinander gereiht https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/publikationen/daten/schriftenreihe/schweinefachtagung-jahrestagung-2016_lfl-schriftenreihe.pdf.
Der Antrag wurde am 09.10.2019 im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten behandelt.
Abstimmungsverhalten:
Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ablehnung der restlichen Fraktionen. Die SPD monierte vor allem, dass auch GRÜNE Minister in anderen Bundesländern, Baugenehmigungen erteilen, die gegen den Tierschutz verstoßen. Die CSU und die FW haben sich an der Formulierung gestoßen. Man hätte das Verbot von Vollspaltenböden fordern müssen und könnte das Schwanzbeißen nie ganz verhindern. Das gelänge nur, wenn man die Schwänze präventiv kupiert (Schutz vor Tierleid durch Amputation!). Die AfD mutmaßt, dass die Forderung weitere Bauern zum Aufgeben zwingt.