Paul Knoblach, MdL holt sich eine Bestätigung bei der Staatsregierung
Wärmepumpen sind auch bei Reihenhäusern und in eng bebauten Gebieten möglich. Es gibt keine pauschale Abstandsregelung. Das hat die Bayerische Staatsregierung dem grünen Landtagsabgeordneten Paul Knoblach (Schweinfurt) auf eine entsprechende Anfrage bestätigt. „Drei Meter Mindestabstand, wie oft behauptet wurde, sind demnach nicht nötig“, konstatiert Knoblach in einer Pressemitteilung.
Vielmehr kommt es auf die Schallemissionen der Anlage an. Und diese haben sich in den letzten Jahren deutlich reduziert. Die besten Wärmepumpen haben nur noch einen Schalldruckpegel von 35 dB(A). Das liegt im Bereich der Hintergrundgeräusche. „Damit ist die bauordnungs- und immissionsschutzrechtliche Bewertung aus Sicht der Staatsregierung relativ eindeutig“, erklärt der Schweinfurter Abgeordnete.
Die schriftliche Anfrage des Abgeordneten an die Staatsregierung basiert auf zahlreichen Anfragen vor allem von Reihenhausbesitzern. Der Abstand zum Nachbarhaus spielt nämlich vor allem bei der beliebten Luft-Wasser-Wärmepumpe eine Rolle. Diese saugt die Luft mit einem Ventilator an, um ein Haus mit Wärme zu versorgen. Bei diesem Prozess entstehen Geräusche. Daher auch rührt die landläufige Annahme, dass bei der Aufstellung einer Wärmepumpe ein Abstand von mindestens drei Meter zum Nachbargebäude eingehalten werden muss.
Weil die Wärmepumpe aber längst als Alternative zu den fossilen Heizungen wie Gas und Öl gilt, ist diese Abstandsregel für Wärmepumpen in 12 von 16 Bundesländern aufgehoben worden. In Bayern ist das nicht der Fall und der Freistaat plant auch keine gesetzliche Änderung, wenngleich die Anfrage der Grünen klipp und klar ergeben hat: Ein Abstand von lediglich einem Meter zum nächsten Immissionsort ist in vielen Fällen bereits ausreichend. „Durch die richtige Aufstellung und die Wahl eines möglichst leisen Gerätes ist die Wärmepumpe für sehr viele Häuser und vor allem auch Reihenhausbesitzer die richtige Heizung“, erklärt Knoblach. Im Normalbetrieb erzeugen die heutigen Geräte einen Schalldruckpegel von 30 bis 35 dB(A) auf drei Meter, was Vogelgezwitscher entspricht. Laut Knoblach sind sie „mit ganz normalen Heizkörpern zu betreiben“. Und auch bei den Kältemitteln hat die Branche einen Sprung gemacht: zahlreiche Modelle haben das viel klimafreundlichere Propan im Kühlkreislauf. Der grüne Abgeordnete weist abschließend darauf hin, dass die KfW seit März bis zu 70 Prozent Förderung gewährt. „Und die Regale bei den Herstellern von Wärmepumpen sind voll, der richtige Zeitpunkt für eine klimafreundliche Heizung ist also jetzt“, sagt der Parlamentarier.
Weitere Informationen finden Sie im LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen.
Die Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage zum Plenum finden Sie hier: Luftwärmepumpen: Abstandsflächenrecht