Wegen der beiden unterfränkischen Schlachthof-Skandale: Grüne Landtagsfraktion stellt drei schriftliche Anfragen mit über 60 Einzelfragen an die Staatsregierung
Wegen der offensichtlich eklatanten Tierschutzverstöße in den zwei unterfränkischen Schlachthöfen in Aschaffenburg und in Hobbach im Landkreis Miltenberg haben der Tierwohlsprecher und die Verbraucherschutzsprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Paul Knoblach (Schweinfurt) und Rosi Steinberger (Landshut), drei schriftliche Anfragen mit über 60 Einzelfragen an die Staatsregierung eingereicht. Die beiden grünen Tierschützer erwarten als Reaktion auf ihren parlamentarischen Vorstoß weitreichende Konsequenzen in Bayerns Schlachthöfen hinsichtlich der Abläufe und gegenüber den Tierquälern und anderen Beteiligten.
„Es ist Söders Schuld, dass mit Tieren in zu vielen Schlachtbetrieben grausam umgegangen wird und dass dort seit Jahren anhaltend unbeschreibliches Tierleid herrscht. Die Wurzeln dieser unseligen Kumpanei reichen zurück in die Zeit eines Franz Josef Strauß“, so Knoblach mit deutlichen Worten. „Alle, aber auch alle von uns Grünen in Anträgen geforderten Verbesserungen für die leidenden Kreaturen wurden rigoros abgelehnt“. Noch immer werde die staatliche und berufsständische Kommunikation vom Begriff des bedauerlichen Einzelfalls geprägt, obwohl das Systemversagen schon lange bewiesen ist. Der Schweinfurter Abgeordnete: „Keine Spur von Eingeständnis, keine Spur von Einsicht, leugnen, leugnen, leugnen. Wann wird das enden? Wann versteht die Ministerriege endlich, dass es um Lebewesen und nicht um Holzscheite geht? Die Verantwortlichen in der Staatsregierung haben nichts verstanden, jede Wurstsemmelshow auf der Bühne ist der Beweis dafür.“
Weil in beiden Skandal-Schlachthöfen auch kranke Tiere geschlachtet worden sein sollen, beschäftigt sich eine Anfrage ausschließlich mit dieser Thematik. Steinberger und Knoblach wollen wissen, wie viele kranke Tiere nach Kenntnis der Behörden in den beiden Schlachtbetrieben jeweils geschlachtet wurden, welche Krankheit sie hatten und seit wann es diese Krankschlachtungen gibt. Die beiden Grünen wollen wissen, wie das Fleisch der erkrankten Tiere vermarktet wurde und um welche Mengen es sich handelt. Sie fordern klare Aussagen zu möglichen gesundheitlichen Gefahren nach dem Verzehr von Fleisch aus Krankschlachtungen. Gefragt wird auch, ob die Staatsregierung Kenntnis zu den bekannt gewordenen Vorwürfen hat, wonach das Geschäftsmodell der Schlachtung von kranken Tieren bereits von anderen Betrieben übernommen worden ist.
Die zweite Anfrage an die Staatsregierung enthält einen umfassenden Fragenkatalog zu allen weiteren bekannt gewordenen Vorgängen in Aschaffenburg und Hobbach sowie den Konsequenzen. Wann wurden die aktuell durch Tierschutzverstöße aufgefallenen Schlachthöfe in Unterfranken in den letzten 10 Jahren kontrolliert? Welche Verstöße wurden dabei festgestellt und wie wurde jeweils sichergestellt, dass die Verstöße abgestellt wurden? Wichtig ist den Abgeordneten wegen des grausamen Umgangs von Beschäftigten mit den Tieren auch die Frage, welche Sachkundenachweise oder berufliche Qualifikationen bei den mit der Schlachtung betrauten Mitarbeitern der betroffenen Schlachthöfe vorhanden waren. „Tiere in Schlachthöfen dürfen nicht vor ihrem Tod so gequält werden wie wir das auf Videos gesehen haben“, erinnerte hierzu Knoblach. Fragen stellen die beiden MdL auch zu den zwei derzeit freigestellten amtlichen Tierärztinnen, die die Schlachthöfe über anstehende Kontrollen informiert haben sollen, unter anderem wollen sie wissen, ob sie auch andernorts eingesetzt waren und in der Vergangenheit schon dienstrechtliche Schritte gegen sie eingeleitet wurden.
Anfrage Nummer drei beschäftigt sich maßgeblich mit der auch in den betroffenen Schlachthöfen zuständigen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV). Steinberger und Knoblach fragen nach der Zahl der Kontrollen durch die KBLV seit 2018 bis heute in bayerischen Schlachthöfen, den dabei festgestellten Verstößen und den Sanktionen und Maßnahmen, die aus den Verstößen abgeleitet wurden. Gefragt wird schließlich nach den Dokumentationspflichten von Veterinär*innen bei den Kontrollen. Auskunft wird gefordert zur Zahl der der Staatsregierung bekannten Fälle, in denen die Schlachttieruntersuchung nicht wie vorgeschrieben durchgeführt wird bzw. wurde. Auf die wegen der Skandale von den Grünen immer wieder geforderte Pflicht zur Videoüberwachung zielen weitere Fragen. Wissen wollen die Grünen schließlich noch, wie die Staatsregierung möglichen Absprachen zwischen Veterinäramt und Schlachthof entgegenzutreten plant und wie viele solche illegalen Informationen ihr seit 2000 bekannt sind.
„Seit 1994 steht der Tierschutz im Grundgesetz“, erinnert Knoblach. Der Soko Tierschutz zollen beide Abgeordnete ausdrücklich Respekt. „Ohne sie wären die Skandale mit den vielen leidenden Tieren nicht aufgedeckt worden“.
Die Schriftlichen Anfragen zum Nachlesen: