Zukunftsfeste Tierhaltung – Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tier­haltungs­kennzeichnung

Symbolbild: Schwein
Symbolbild: Schwein

Dieser Beitrag beruht auf Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums.


MdL Knoblach: Neue Tierwohlpolitik für Deutschland

Paul Knoblach | BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Paul Knoblach | BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

MdL Paul Knoblach begrüßt es sehr, dass „unser Grüner Bundeslandwirtschaftsminister die Nutztierhaltung in Deutschland in die Zukunft führt. Nach langen Jahren des Stillstands schafft er damit endlich Verlässlichkeit für die Tierhalter*innen. Gleichzeitig gibt er den vielen Verbraucher*innen sein Wort, dass es mit dem überfälligen Umbau der Tierhaltung nun endlich vorangeht. Ausgerichtet an Bundesminister Özdemir’s mutiger Weichenstellung setze ich meine bisher schon intensive Arbeit für mehr Tierwohl in Bayern weiter fort“.


Bundesminister Özdemir stellt Eckpunkte für verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung vor

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen. Die tierhaltenden Betriebe brauchen eine verlässliche Perspektive, um Belange des Tier- und Klimaschutzes stärker berücksichtigen, die Ernährung der Bevölkerung sichern – und mit ihrer gesellschaftlich wertvollen Arbeit auch ein gutes Einkommen erzielen zu können. Die verbindliche staatliche Haltungskennzeichnung ist ein zentraler Baustein einer zukunftsfesten landwirtschaftlichen Tierhaltung.

Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft © BMEL/Janine Schmitz/Photothek
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft © BMEL/Janine Schmitz/Photothek

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir hat heute die Eckpunkte des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgelegt:

„Kein Landwirt möchte seine Tiere so halten, dass es ihnen schlecht geht. Zugleich ist der ökonomische Druck für unsere Höfe immens. Doch Landwirtinnen und Landwirte können gesellschaftlichen Erwartungen nach mehr Tierwohl und Klimaschutz nur dann gerecht werden, wenn die Rahmenbedingungen es ihnen ermöglichen, mit ihrer wertvollen Arbeit auch ein gutes Einkommen für sich und ihre Familien erzielen zu können.

Ich will, dass auch in Zukunft noch gutes Fleisch aus Deutschland auf den Tisch kommt. Unsere tierhaltenden Betriebe brauchen dringend eine verlässliche und langfristige Perspektive, damit sich Investitionen in Tierwohl und Klimaschutz lohnen. Einen zentralen Baustein hierfür lege ich heute mit der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung vor.

Umfragen zeigen, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher bewusster einkaufen möchten. Sie wollen wissen, wie die Tiere gelebt haben, deren Fleisch sie an der Ladentheke kaufen. Mit der Haltungskennzeichnung können die Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennen, wie ein Tier gehalten wurde, und diese Information bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen. Wir beginnen bei der verpflichtenden staatlichen Haltungskennzeichnung mit den Schweinen. Sie informiert die Verbraucherinnen und Verbraucher anhand fünf verschiedener Haltungsformen, wie die Tiere konkret gehalten wurden.

Viele Landwirtinnen und Landwirte haben sich bereits auf den Weg gemacht, um Tier-, Umwelt- und Klimaschutz stärker zu berücksichtigen. Viele weitere wollen ihnen folgen. Mit der Tierhaltungskennzeichnung machen wir diese wertvollen Leistungen unserer tierhaltenden Betriebe für alle sichtbar. Wir geben ihnen mit den klar definierten Haltungsformen die dringend notwendige Planungssicherheit, damit sie in den Mehrwert ihrer Erzeugnisse investieren und diesen auch geltend machen können.

Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ställe für mehr Tierschutz umbauen, wollen wir langfristig unterstützen. Im Bundeshaushalt ist bereits eine Milliarde Euro für die Startphase des Umbaus eingeplant. Ich bin mit den Koalitionspartnern im engen Austausch, damit wir unseren Landwirtinnen und Landwirten auch die dringend notwendige finanzielle Planungssicherheit geben können. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung unserer Ernährung – entsprechend erwarten sie zurecht, bei den Investitionen in eine artgerechtere Tierhaltung und mehr Klimaschutz angemessen unterstützt zu werden.“

Weitere Informationen:

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten.

Das Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung umfasst vier zentrale Bausteine. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inkl. einer langfristigen Perspektive für die Betriebe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht und Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.


Eckpunkte zur Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung

Baustein auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Tierhaltung

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen. Eine zukunftsfeste landwirtschaftliche Tierhaltung muss Aspekte des Tier- und Klimaschutzes stärker berücksichtigen, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen und den Betrieben eine langfristige wirtschaftliche Perspektive bieten.

Das Gesamtvorhaben einer zukunftsfesten Tierhaltung umfasst für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vier zentrale Bausteine: eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe einschließlich einer langfristigen Perspektive für die Betriebe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht und Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

In einem ersten Schritt legt das BMEL hiermit Eckpunkte für eine verpflichtende, staatliche Tierhaltungskennzeichnung vor.

Haltung sichtbar machen

Das gesellschaftliche Interesse an der Landwirtschaft und insbesondere der Tierhaltung ist groß. Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland möchten wissen, wie die Schweine, Rinder oder Hühner gelebt haben, deren Fleisch, Milch, Käse, Butter oder Joghurt sie an der Ladentheke oder im Supermarkt kaufen. Sie erwarten daher eine verbindliche Kennzeichnung von Lebensmitteln, die verlässlich Auskunft über die Haltung der Tiere gibt. Gleichzeitig ist es vielen Landwirtinnen und Landwirten ein Anliegen, sichtbar machen zu können, wie sie ihre Tiere halten.

Mit der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung schaffen wir nun die seit Jahren überfällige Transparenz. Gegenwärtig existieren in Deutschland verschiedene privatwirtschaftliche Tierwohllabel, doch eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung mit einheitlichen und verlässlichen Informationen zu den Haltungsformen gibt es bisher nicht. Mit der Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung können die Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen und bewusst zwischen verschiedenen Haltungsformen entscheiden. Die Landwirtinnen und Landwirte können verlässlich darauf bauen, dass ihre Leistung für mehr Tierschutz auch gesehen wird. Mit der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auf nationaler Ebene gehen wir innerhalb des Europäischen Binnenmarkts voran. Der Gesetzentwurf muss von der Europäischen Kommission notifiziert werden. Produkte aus anderen EU-Ländern dürfen nicht diskriminiert werden.

Kernpunkte des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die gesetzliche Verpflichtung, Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde. Es regelt zudem die Pflichten der relevanten Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten.

Für alle Lebensmittel tierischer Herkunft, für die eine Kennzeichnung verpflichtend eingeführt wird, gilt: Sie sind beim Verkauf an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit einer Angabe über die Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden.

Im Wesentlichen:

  • Lebensmittel müssen verpflichtend gekennzeichnet werden, wenn die Tiere in Deutschland gehalten wurden und die Lebensmittel in Deutschland an Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkauft werden.
  • Es werden alle Formen der Abgabe von Lebensmitteln tierischen Ursprungs an die Verbraucherinnen und Verbraucher erfasst, u. a. Einzelhandel, Bedientheke, Onlinehandel, Wochenmarkt.
  • Maßgeblich für die Kennzeichnung ist die Haltungsform der Tiere während des produktiven Lebensabschnittes, bei Fleisch die Mast.

Folgende fünf Haltungsformen werden gekennzeichnet:

  • Haltungsform Stall
  • Haltungsform Stall+Platz
  • Haltungsform Frischluftstall
  • Haltungsform Auslauf/Freiland
  • Haltungsform Bio

Ausgestaltung der Kennzeichnung

  • Die Kennzeichnung der Haltungsform ist auf den Lebensmitteln gut sichtbar und gut lesbar anzubringen. Die Gestaltungsvorgaben für die Kennzeichnung werden mit dem Gesetzentwurf vorgestellt.
  • Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln ist die Kennzeichnung der Haltungsform in der Nähe des Lebensmittels so bereitzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sie vor dem Kauf zur Kenntnis nehmen können.
  • Im Fernabsatz, z. B. Onlinehandel, muss die Kennzeichnung der Haltungsform vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein.

Umsetzung der Kennzeichnung

  • Innerhalb der Lebensmittelkette müssen die Informationen zur Haltungsform wahrheitsgemäß weitergegeben werden und rückverfolgt werden können.
  • Die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland zeigen der Behörde die Haltungsformen an, in der die Tiere in ihrem Betrieb gehalten werden.
  • Es können innerhalb eines Betriebes mehrere Haltungseinrichtungen mit unterschiedlichen Haltungsformen vorhanden sein.
  • Änderungen der Haltungsformen müssen der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden.
  • Der landwirtschaftliche Betrieb muss Aufzeichnungen über die angezeigten Haltungsformen und die darin gehaltenen Tiere führen.

Kontrolle durch Behörden

  • Die zuständigen Behörden legen für jede angezeigte Haltungseinrichtung eine Kennnummer fest, aus der die Haltungsform erkennbar ist, und teilen sie dem Betrieb mit.
  • Die zuständigen Behörden führen Register über die Haltungseinrichtungen der Betriebe.
  • Verstöße gegen die Regelungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt.

Erster Schritt: Tierhaltungskennzeichnung bei Schweinefleisch

  • Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung wird schrittweise eingeführt, beginnend mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen.
  • Weitere Vermarktungswege, insbesondere über die Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung oder verarbeitete Produkte, sollen im Laufe der Legislatur in die Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen werden, wenn im Rahmen des ersten Schrittes das Konzept der verpflichtenden Haltungskennzeichnung am Beispiel Schweinefleisch grundsätzlich von der EU-Kommission notifiziert wurde.
  • Gleiches gilt für weitere Tierarten wie Rinder, Milchvieh oder Geflügel. Auch sie werden schrittweise in die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen. Einen entsprechenden Zeitplan wird das BMEL mit Start der Gesetzesberatungen vorstellen.

Merkmale Haltungsformen Schwein

  • Haltungsform Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Haltungsform Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Maßnahmen strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
  • Haltungsform Frischluftstall: Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies wird erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen ist, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können. Zudem steht ihnen mindestens 46 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  • Haltungsform Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Zudem steht ihnen mindestens 86 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  • Haltungsform Bio: Die Lebensmittel wurden nach den Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848 erzeugt. Das bedeutet für die Tiere eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber den anderen Haltungsformen.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf zur verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und dann Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Danach wird der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf der EU zur Notifizierung vorgelegt. Im Herbst starten die Beratungen des Gesetzentwurfs zunächst im Bundesrat, zudem ist Ende des Jahres die erste Lesung im Bundestag vorgesehen.


Fragen und Antworten zur Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung

Zukunftsperspektive für die Tierhaltung in Deutschland schaffen

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen. Eine zukunftsfeste landwirtschaftliche Tierhaltung muss Aspekte des Tier- und Klimaschutzes stärker berücksichtigen, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen und den Betrieben eine langfristige wirtschaftliche Perspektive bieten.

Das Gesamtvorhaben einer zukunftsfesten Tierhaltung umfasst für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vier zentrale Bausteine: eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe einschließlich einer langfristigen Perspektive für die Betriebe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht und Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

Mit der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung schaffen wir die seit Jahren überfällige Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und bewusst zwischen verschiedenen Haltungsformen entscheiden.

Viele Landwirtinnen und Landwirte haben sich bereits auf den Weg gemacht, die Tierhaltung tier- und klimafreundlich zu gestalten. Viele weitere haben vor, diesen Weg zu einer zukunftsfesten Tierhaltung einzuschlagen. Mit der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung machen wir die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für Tierschutz sichtbar.

Grundlegendes zur Tierhaltungskennzeichnung

  • Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich mehr Informationen, wie das Tier gehalten wurde, von dem das Lebensmittel stammt.
  • Die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung umfasst deshalb die gesetzliche Verpflichtung, Lebensmittel tierischer Herkunft, für die eine Kennzeichnung eingeführt wird, bei der Abgabe an die Endverbraucherin und den Endverbraucher mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde.
  • Mit der Tierhaltungskennzeichnung werden die Verbraucherinnen und Verbraucher neutral über die Haltungsform der Tiere informiert. Im Gegensatz zu bestehenden privaten und freiwilligen Tierwohllabeln darf eine verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung auf Produkten aus rechtlichen Gründen nicht werbend oder wertend sein.
  • Das Konzept einer verbindlichen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung muss von der Europäischen Kommission notifiziert werden.
  • Damit dies zügig erfolgt, starten wir mit einem kompakten Paket für unverarbeitetes Fleisch vom Schwein: frisch, gekühlt, tiefgefroren / vorverpackt und nicht vorverpackt / Lebensmitteleinzel-und Großhandel, Bedientheken, Fachgeschäfte, Onlinehandel.
  • Die Kennzeichnung soll im Laufe der Legislatur und schrittweise auf die Gastronomie, Außer-Haus Verpflegung und Betriebskantinen sowie weitere Tierarten und verarbeitete Produkte ausgedehnt werden.
  • Maßgeblich für die Kennzeichnung ist die Haltungsform der Tiere während des sogenannten „produktiven Lebensabschnittes“, bei Fleisch die Mast.
  • Es sind fünf Haltungsformen geplant: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland, Bio.

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Ausgestaltung der Tierhaltungskennzeichnung bei Schweinefleisch

  • Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Maßnahmen strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
  • Frischluftstall: Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies wird erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen ist, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können. Zudem steht ihnen mindestens 46 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  • Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Zudem steht ihnen mindestens 86 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  • Bio: Die Lebensmittel wurden nach den Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848 erzeugt. Das bedeutet für die Tiere eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber den anderen Haltungsformen.

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Welche Ziele verfolgt das BMEL mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung?

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen: Eine zukunftsfeste landwirtschaftliche Tierhaltung muss den Betrieben eine wirtschaftliche Perspektive bieten, Aspekte des Tier- und Klimaschutzes stärker berücksichtigen sowie Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen.

Unser Gesamtvorhaben einer zukunftsfesten Tierhaltung umfasst vier zentrale Bausteine: eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inkl. einer langfristigen Perspektive für die Betriebe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht und Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

Mit der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung schaffen wir die seit Jahren überfällige Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und bewusst zwischen verschiedenen Haltungsformen entscheiden. Gleichzeitig macht die verpflichtende Kennzeichnung die Leistung unserer Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierschutz sichtbar.
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Worin besteht der Mehrwert einer verpflichtenden gegenüber einer freiwilligen Kennzeichnung?

Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung schaffen wir einen verbindlichen, verlässlichen und transparenten Rahmen, der durch den Staat garantiert und kontrolliert wird. Ein zentraler Vorteil ist, dass eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung perspektivisch alle tierhaltenden Betriebe und Vertriebswege einschließt.
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Umfasst die Tierhaltungskennzeichnung auch die Bereiche Schlachtung und Transport?

Nein, denn notwendige Verbesserungen in diesen Bereichen müssen im Ordnungsrecht geregelt werden und damit für alle Tiere gleich gelten. Unabhängig von der Haltungsform verdient es jedes Tier, dass man beim Transport und bei der Schlachtung verantwortungsvoll mit ihm umgeht. Eine Kennzeichnung der Transportdauer wäre grundsätzlich möglich und wird durch verschiedene am Markt verfügbare Label auch praktiziert. Dadurch könnten aber insbesondere landwirtschaftliche Betriebe außerhalb der verdichteten Tierhaltungsgebiete schlechter gestellt werden, obwohl die Tierhaltung gerade in solchen Regionen erhalten werden soll.
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Wie wird die Umsetzung des Gesetzes kontrolliert?

Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der amtlichen Überwachung durch die Behörden der Länder. Die zuständigen Behörden legen für jede angezeigte Haltungseinrichtung eine Kennnummer fest, aus der die Haltungsform erkennbar ist, und teilen sie dem Betrieb mit. Die zuständigen Behörden führen Register über die Haltungseinrichtungen der Betriebe. Verstöße gegen die Regelungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt.
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Was passiert mit bestehenden privatrechtlichen Labels?

Private Labels und die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung können nebeneinander stehen. Wichtig ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch keine widersprüchlichen Informationen erhalten. So müssen z.B. für alle mit Auslauf/Freiland gekennzeichneten Produkte mindestens die Kriterien der staatlichen Kennzeichnung eingehalten werden.
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Warum gibt es eine eigene Haltungsform „Bio“?

Die ökologische Tierhaltung ist eine etablierte Haltungsform. Sie nicht zu berücksichtigen, wäre verwirrend. Bio verbindet verschiedene Aspekte miteinander, neben Vorgaben zum Tierschutz gibt es auch solche für Futter und den Einsatz von Medikamenten wie Antibiotika. Sie trägt dadurch bspw. dazu bei, Ziele im Bereich der Artenvielfalt zu erreichen. Auch die bislang einzige verpflichtende europäische Haltungskennzeichnung für Eier umfasst eine Biostufe. Wir bleiben mit der nationalen Gesetzgebung dadurch anschlussfähig an die europäische Systematik.
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Ist die Vereinbarkeit mit EU-Recht gewährleistet?

Der Gesetzentwurf wird dem EU-rechtlichen Rahmen gerecht werden. So gilt die Kennzeichnungspflicht ausschließlich für Produkte, bei denen der sogenannte „produktive Lebensabschnitt“ der Tiere – d.h. bei Schweinen die Mast – in Deutschland stattgefunden hat. Für Ware aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern steht die Kennzeichnung auf freiwilliger Ebene offen.
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Wieso ist die Kennzeichnung für ausländische Produkte nicht verpflichtend?

Im Sinne einer umfassenden Verbraucherinformation hätten wir uns eine verbindliche Kennzeichnung aller (auch importierter) Produkte gewünscht. EU- und WTO-Recht lassen aber keinen weiteren Spielraum zu, als den, den wir jetzt nutzen: Produzenten aus anderen Mitgliedstaaten bzw. aus Drittländern ermöglichen wir, ihre Ware freiwillig mit dem Haltungskennzeichen zu kennzeichnen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das, dass sie sich beim Kauf von Produkten, die mit der staatlichen Kennzeichnung versehen sind, bei der Haltungsform sicher sein können. Alle Produkte, bei denen der sogenannte „produktive Lebensabschnitt“ der Tiere – d.h. bei Schweinen die Mast – in Deutschland stattgefunden hat, werden verpflichtend gekennzeichnet.
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Werden Fleischimporte durch die verpflichtende Haltungskennzeichnung zunehmen?

Verbraucherinnen und Verbraucher legen großen Wert auf tiergerechtere Haltung. Große Teile des Lebensmitteleinzelhandels haben daher angekündigt, bis 2030 nur noch Fleisch von Tieren verkaufen zu wollen, denen mindestens der Kontakt zu Außenklima oder Auslauf ermöglicht wurde. Eine tiergerechtere Haltung werden wir nur dann erreichen, wenn unsere landwirtschaftlichen Betriebe sie auch umsetzen können. Unsere geplanten Maßnahmen für Betriebe zielen genau darauf ab. Bedeutsam hierbei ist, dass der Handel mit den Landwirtinnen und Landwirten in Deutschland an einem Strang zieht.
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Folgt auf die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung?

In bestimmten Fällen besteht bereits heute eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Das gilt unter anderem für frisches, gekühltes oder gefrorenes verpacktes Schweinefleisch. Hier kann also heute schon Herkunft und Haltung in der Kennzeichnung verbunden werden. Inwieweit eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auf weitere Produkte ausgeweitet wird (insbesondere auf Fleisch als Zutat), wird derzeit auf EU-Ebene diskutiert. Die Europäische Kommission will bis Ende des Jahres entsprechende Vorschläge unterbreiten. Das BMEL bringt sich aktuell intensiv in den Prozess auf EU-Ebene ein, behält sich aber auch Schritte auf nationaler Ebene vor, falls die EU-Vorschläge nicht umfassend genug sein sollten.
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Quellen:

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