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Infoblatt zur Bedarfsermittlung in Bayern

Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) und im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) ist gesetzlich verankert, dass allen Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht werden muss.

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