Volksbegehren: Sind die Bienen jetzt gerettet?

Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen!
Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen!

Das erfolgreichste Volksbegehren in Bayerns Geschichte wird Gesetz

Trotz teils eisiger Kälte sprachen sich Anfang des Jahres 1,8 Millionen bayerische Bürgerinnen und Bürger in ihren Rathäusern für das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ aus. Und es wirkte. Die Staatsregierung lud zu einem Runden Tisch ein, der die Details des Volksbegehrens klären sollte. In stundenlangen Diskussionen wurde letztendlich folgendes vereinbart: Die Staatsregierung unterstützt das Volksbegehren unverändert und verbindet es mit einem Begleitgesetz („Versöhnungsgesetz“) und einem konkreten Maßnahmenkatalog.

Am 17. Juli 2019 wurde das Volkbegehren inklusive Begleitgesetz und Maßnahmenkatalog vom Bayerischen Landtag mit großer Mehrheit beschlossen. Bayern hat seitdem ein besseres Naturschutzgesetz.

Der Erfolg des Volksbegehrens ist in diesen Dimensionen in Bayern einzigartig. Die vom Ministerpräsidenten versprochenen zusätzlichen Maßnahmen sind es leider nicht. Trotz des Erfolgs müssen wir GRÜNEN auch weiterhin für mehr Natur- und Artenschutz in Bayern kämpfen.

Auch wenn der Name es suggerieren mag – Bei „Rettet die Bienen“ geht es nicht nur um die kleinen, fleißigen Arbeitstiere, sondern um die Artenvielfalt in Bayern ganz allgemein. Wenn man die Vielfalt an Pflanzen und Tieren, die unsere schöne Heimat ausmacht, schützen und erhalten möchte, sind konkrete Maßnahmen gefordert.

Kurz und knapp: Welche Änderungen das erfolgreiche Volksbegehren mit sich bringt

Volksbegehren, Begleitgesetz und Maßnahmenkatalog sind so umfangreich, dass man nur schwer den Überblick behält. Im Folgenden werden die Änderungen kurz und knapp zusammengefasst.

  • Bis 2030 sollen mindestens 30% der landwirtschaftlichen Flächen in Bayern ökologisch bewirtschaftet werden
  • Der Einsatz von Pestiziden, beispielsweise Glyphosat, wird in geschützten Gebieten massiv eingeschränkt.
  • Ein Bereich von mindestens 5 Metern rund um Gewässer wird künftig besonders geschützt.
  • Mahd und Walzen von Grünlandflächen werden zeitlich begrenzt.
  • Schaffung zusammenhängender Biotopflächen, die bis 2030 mindestens 15% des Offenlands in Bayern umfassen.

Eine ausführliche Beschreibung der Änderungen kann hier eingesehen werden: „Rettet die Bienen“ im Detail: Was wurde eigentlich beschlossen?

Die Details des Maßnahmenkatalogs finden Sie hier: Was steht eigentlich im Maßnahmenkatalog zur Artenvielfalt und Naturschönheit?

Die kompletten Texte des Volksbegehrens „Artenvielfalt – Rettet die Bienen“, des Begleitgesetzes und des Maßnahmenkatalogs können hier heruntergeladen werden:

VolksbegehrenVersöhnungsgesetzMaßnahmenkatalog

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